Versionsverlauf

§ 13 StBVG NW - Satzung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater 
Redaktionelle Abkürzung
StBVG NW,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
33

(1) Soweit die Angelegenheiten des Versorgungswerkes nicht gesetzlich bestimmt sind, werden sie durch die Satzung geregelt. Das gilt insbesondere für

  1. 1.

    die Feststellung und Zahlungsweise der Beiträge und Leistungen;

  2. 2.

    die Begründung und Beendigung der Mitgliedschaft sowie Beitragsbefreiungen;

  3. 3.
  4. 4.

    die Bestimmung der nach § 14 Absatz 1 und 2 zu verarbeitenden Daten.

(2) (weggefallen)