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§ 13 StBVG NW - Satzung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater
Redaktionelle Abkürzung
StBVG NW,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
33

(1) Soweit die Angelegenheiten des Versorgungswerkes nicht gesetzlich bestimmt sind, werden sie durch die Satzung geregelt. Das gilt insbesondere für

  1. 1.
    die Feststellung und Zahlungsweise der Beiträge und Leistungen;
  2. 2.
    die Begründung und Beendigung der Mitgliedschaft sowie Beitragsbefreiungen;
  3. 3.
  4. 4.
    die Bestimmung der nach den § 8 und 14 dieses Gesetzes zu erhebenden und ermittelnden Daten.

(2) (weggefallen)