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  • ab 20.07.2013 (aktuelle Fassung)

§ 1 ThürAGSGB II - Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (ThürAGSGB II)
Amtliche Abkürzung
ThürAGSGB II
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
217-11

Die Landkreise und kreisfreien Städte als die kommunalen Träger und die zugelassenen kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende führen die Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im eigenen Wirkungskreis durch.