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Gesetz zur Mittelstandsförderung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Mittelstandsförderung
Redaktionelle Abkürzung
MFG,BW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
707

Vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 745)

Zuletzt geändert durch Artikel 40 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99)

Der Landtag hat am 13. Dezember 2000 das folgende Gesetz beschlossen.

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
ERSTER TEIL
Allgemeines
Zweck1
Allgemeine Bindung der öffentlichen Hand2
Vorrang der privaten Leistungserbringung3
ZWEITER TEIL
Fördermaßnahmen
1. Abschnitt
Fördergrundsätze
Adressaten und Kernbereiche der Förderung, Ausführungsbestimmungen4
Hilfe zur Selbsthilfe5
Koordinierung der Förderung6
Finanzierung der Förderung7
2. Abschnitt
Überbetriebliche Maßnahmen zur Steigerung der Leistungskraft
Träger der Maßnahmen8
Berufliche Bildung9
Existenzgründungen, Betriebsübernahmen10
Unternehmensberatung11
Wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung12
Erschließung ausländischer Märkte13
Mittelstandsuntersuchungen14
Kooperation15
Messen und Ausstellungen16
Wirtschaftsinformation17
Sonstige Fördermaßnahmen18
3. Abschnitt
Maßnahmen zur Verbesserung der Kapitalversorgung
Darlehn, Zuschüsse, Bürgschaften19
Rückbürgschaften20
Finanzhilfen bei Kapitalbeteiligungen21
4. Abschnitt
Öffentliche Aufträge
Beteiligung an öffentlichen Aufträgen22
DRITTER TEIL
Ausführungs- und Schlussbestimmungen
Zuständigkeiten23
Mittelstandsbericht, Evaluation24
Änderung der Gemeindeordnung25
Inkrafttreten26