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  • ab 29.12.2000 (aktuelle Fassung)

§ 11 MFG - Unternehmensberatung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Mittelstandsförderung
Redaktionelle Abkürzung
MFG,BW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
707

Das Land fördert die Beratung von Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft einschließlich der Fortbildung von Unternehmensberatern.