§ 8 MFG - Träger der Maßnahmen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Mittelstandsförderung
- Redaktionelle Abkürzung
- MFG,BW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Baden-Württemberg
- Gliederungs-Nr.
- 707
Träger der Fördermaßnahmen sind in der Regel die Organisationen und Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft, ausnahmsweise die Einrichtungen des Landes zur Wirtschaftsförderung.