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Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
(Arzneimittelgesetz - AMG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
Amtliche Abkürzung
AMG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2121-51-1-2

In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3586)

Geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juli 1999 (BGBl. I S. 1666)

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Abschnitt
Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen
Zweck des Gesetzes1
Arzneimittelbegriff2
Stoffbegriff3
Sonstige Begriffsbestimmungen4
Zweiter Abschnitt
Anforderungen an die Arzneimittel
Verbot bedenklicher Arzneimittel5
Ermächtigung zum Schutz der Gesundheit6
Verbot von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport6a
Radioaktive und mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel7
Verbote zum Schutz vor Täuschung8
Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen9
Kennzeichnung der Fertigarzneimittel10
Packungsbeilage11
Fachinformation11a
Ermächtigung für die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Packungsgrößen12
Dritter Abschnitt
Herstellung von Arzneimitteln
Herstellungserlaubnis13
Entscheidung über die Herstellungserlaubnis14
Sachkenntnis15
Begrenzung der Herstellungserlaubnis16
Fristen für die Erteilung17
Rücknahme, Widerruf, Ruhen18
Verantwortungsbereiche19
Anzeigepflichten20
Geltung für Wirkstoffe20a
Vierter Abschnitt
Zulassung der Arzneimittel
Zulassungspflicht21
Zulassungsunterlagen22
Besondere Unterlagen bei Arzneimitteln für Tiere23
Sachverständigengutachten24
Verwendung von Unterlagen eines Vorantragstellers24a
Nachforderungen24b
Allgemeine Verwertungsbefugnis24c
Entscheidung über die Zulassung25
Vorprüfung25a
Arzneimittelprüfrichtlinien26
Fristen für die Erteilung27
Auflagenbefugnis28
Anzeigepflicht, Neuzulassung29
Rücknahme, Widerruf, Ruhen30
Erlöschen31
Staatliche Chargenprüfung32
Kosten33
Bekanntmachung34
Ermächtigungen zur Zulassung und Freistellung35
Ermächtigung für Standardzulassungen36
Genehmigung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder des Rates der Europäischen Union für das Inverkehrbringen, Zulassungen von Arzneimitteln aus anderen Staaten37
Fünfter Abschnitt
Registrierung homöopathischer Arzneimittel
Registrierungspflicht und Registrierungsunterlagen38
Entscheidung über die Registrierung39
Sechster Abschnitt
Schutz des Menschen bei der Klinischen Prüfung
Allgemeine Voraussetzungen40
Besondere Voraussetzungen41
Ausnahmen42
Siebenter Abschnitt
Abgabe von Arzneimitteln
Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte43
Ausnahme von der Apothekenpflicht44
Ermächtigung zu weiteren Ausnahmen von der Apothekenpflicht45
Ermächtigung zur Ausweitung der Apothekenpflicht46
Vertriebsweg47
Sondervertriebsweg, Nachweispflichten47a
Verschreibungspflicht48
Automatische Verschreibungspflicht49
Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln50
Abgabe im Reisegewerbe51
Verbot der Selbstbedienung52
Anhörung von Sachverständigen53
Achter Abschnitt
Sicherung und Kontrolle der Qualität
Betriebsverordnungen54
Arzneibuch55
Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren55a
Neunter Abschnitt
Sondervorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden
Fütterungsarzneimittel56
Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte56a
Erwerb und Besitz durch Tierhalter, Nachweise57
Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen58
Klinische Prüfung und Rückstandsprüfung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen59
Verkehr mit Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen59a
Rückstandsnachweisverfahren59b
Nachweispflichten für Stoffe, die als Tierarzneimittel verwendet werden können59c
Heimtiere60
Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten61
Zehnter Abschnitt
Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken
Organisation62
Stufenplan63
Stufenplanbeauftragter63a
Elfter Abschnitt
Überwachung
Durchführung der Überwachung64
Probenahme65
Duldungs- und Mitwirkungspflicht66
Allgemeine Anzeigepflicht67
Datenbankgestütztes Informationssystem67a
Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten68
Maßnahmen der zuständigen Behörden69
Überwachung von Stoffen, die als Tierarzneimittel verwendet werden können69a
Zwölfter Abschnitt
Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz
Anwendung und Vollzug des Gesetzes70
Ausnahmen71
Dreizehnter Abschnitt
Einfuhr und Ausfuhr
Einfuhrerlaubnis72
Zertifikate72a
Verbringungsverbot73
Ausfuhr73a
Mitwirkung von Zolldienststellen74
Vierzehnter Abschnitt
Informationsbeauftragter, Pharmaberater
Informationsbeauftragter74a
Sachkenntnis75
Pflichten76
Fünfzehnter Abschnitt
Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen
Zuständige Bundesoberbehörde77
Preise78
Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten79
Ausnahmen vom Anwendungsbereich80
Verhältnis zu anderen Gesetzen81
Allgemeine Verwaltungsvorschriften82
Angleichung an Gemeinschaftsrecht83
Sechzehnter Abschnitt
Haftung für Arzneimittelschäden
Gefährdungshaftung84
Mitverschulden85
Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung86
Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung87
Höchstbeträge88
Schadensersatz durch Geldrenten89
Verjährung90
Weitergehende Haftung91
Unabdingbarkeit92
Mehrere Ersatzpflichtige93
Deckungsvorsorge94
Örtliche Zuständigkeit94a
Siebzehnter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
Strafvorschriften95
Strafvorschriften96
Bußgeldvorschriften97
Einziehung98
Achtzehnter Abschnitt
Überleitungs- und Übergangsvorschriften
Erster Unterabschnitt
Überleitungsvorschriften aus Anlaß des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts99 bis 124
Zweiter Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlaß des Ersten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes125 und 126
Dritter Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes127 bis 131
Vierter Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlaß des Fünften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes132
Fünfter Unterabschnitt
Übergangsvorschrift aus Anlaß des Siebten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes133
Sechster Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlaß des Transfusionsgesetzes134
Siebter Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlaß des Achten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes135

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.