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Bund
AMG - Arzneimittelgesetz
AMG - Arzneimittelgesetz
AMG - Arzneimittelgesetz
§§ 1 - 4c, Erster Abschnitt - Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich
§§ 5 - 12, Zweiter Abschnitt - Anforderungen an die Arzneimittel
§§ 13 - 20d, Dritter Abschnitt - Herstellung von Arzneimitteln
§§ 21 - 37, Vierter Abschnitt - Zulassung der Arzneimittel
§§ 38 - 39d, Fünfter Abschnitt - Registrierung von Arzneimitteln
§§ 40 - 42e, Sechster Abschnitt - Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung
§§ 43 - 53, Siebter Abschnitt - Abgabe von Arzneimitteln
§§ 54 - 55a, Achter Abschnitt - Sicherung und Kontrolle der Qualität
§§ 56 - 61, Neunter Abschnitt - (weggefallen)
§§ 62 - 63k, Zehnter Abschnitt - Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken
§§ 64 - 69b, Elfter Abschnitt - Überwachung
§§ 70 - 71, Zwölfter Abschnitt - Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz
§§ 72 - 74, Dreizehnter Abschnitt - Einfuhr und Ausfuhr
§§ 74a - 76, Vierzehnter Abschnitt - Informationsbeauftragter, Pharmaberater
§§ 77 - 83b, Fünfzehnter Abschnitt - Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen
§§ 84 - 94a, Sechzehnter Abschnitt - Haftung für Arzneimittelschäden
§§ 95 - 98a, Siebzehnter Abschnitt - Straf- und Bußgeldvorschriften
§§ 99 - 149, Achtzehnter Abschnitt - Überleitungs- und Übergangsvorschriften
Anlage AMG
Anlage 2 AMG (weggefallen)
Anhang 1 AMG (weggefallen)