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Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
(Arzneimittelgesetz - AMG) (1)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
Amtliche Abkürzung
AMG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2121-51-1-2

In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394)

Zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 1 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631)

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen
Zweck des Gesetzes1
Arzneimittelbegriff2
Stoffbegriff3
Sonstige Begriffsbestimmungen4
Ausnahmen vom Anwendungsbereich4a
Zweiter Abschnitt
Anforderungen an die Arzneimittel
Verbot bedenklicher Arzneimittel5
Ermächtigung zum Schutz der Gesundheit6
Verbot von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport6a
Radioaktive und mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel7
Verbote zum Schutz vor Täuschung8
Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen9
Kennzeichnung10
Packungsbeilage11
Fachinformation11a
Ermächtigung für die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Packungsgrößen12
Dritter Abschnitt
Herstellung von Arzneimitteln
Herstellungserlaubnis13
Entscheidung über die Herstellungserlaubnis14
Sachkenntnis15
Begrenzung der Herstellungserlaubnis16
Fristen für die Erteilung17
Rücknahme, Widerruf, Ruhen18
Verantwortungsbereiche19
Anzeigepflichten20
Geltung für Wirkstoffe und andere Stoffe20a
Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen20b
Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen20c
Vierter Abschnitt
Zulassung der Arzneimittel
Zulassungspflicht21
Genehmigung von Gewebezubereitungen21a
Zulassungsunterlagen22
Besondere Unterlagen bei Arzneimitteln für Tiere23
Sachverständigengutachten24
Verwendung von Unterlagen eines Vorantragstellers24a
Zulassung eines Generikums, Unterlagenschutz24b
Nachforderungen24c
Allgemeine Verwertungsbefugnis24d
Entscheidung über die Zulassung25
Vorprüfung25a
Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentralisiertes Verfahren25b
Arzneimittelprüfrichtlinien26
Fristen für die Erteilung27
Auflagenbefugnis28
Anzeigepflicht, Neuzulassung29
Rücknahme, Widerruf, Ruhen30
Erlöschen, Verlängerung31
Staatliche Chargenprüfung32
Kosten33
Information der Öffentlichkeit34
Ermächtigungen zur Zulassung und Freistellung35
Ermächtigung für Standardzulassungen36
Genehmigung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder des Rates der Europäischen Union für das Inverkehrbringen, Zulassungen von Arzneimitteln aus anderen Staaten37
Fünfter Abschnitt
Registrierung von Arzneimitteln
Registrierung homöopathischer Arzneimittel38
Entscheidung über die Registrierung homöopathischer Arzneimittel39
Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel39a
Registrierungsunterlagen für traditionelle pflanzliche Arzneimittel39b
Entscheidung über die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel39c
Sonstige Verfahrensvorschriften für traditionelle pflanzliche Arzneimittel39d
Sechster Abschnitt
Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung
Allgemeine Voraussetzungen der klinischen Prüfung40
Besondere Voraussetzungen der klinischen Prüfung41
Verfahren bei der Ethik-Kommission, Genehmigungsverfahren bei der Bundesoberbehörde42
Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Genehmigung42a
Siebter Abschnitt
Abgabe von Arzneimitteln
Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte43
Ausnahme von der Apothekenpflicht44
Ermächtigung zu weiteren Ausnahmen von der Apothekenpflicht45
Ermächtigung zur Ausweitung der Apothekenpflicht46
Vertriebsweg47
Sondervertriebsweg, Nachweispflichten47a
Verschreibungspflicht48
(weggefallen)49
Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln50
Abgabe im Reisegewerbe51
Verbot der Selbstbedienung52
Großhandel mit Arzneimitteln52a
Anhörung von Sachverständigen53
Achter Abschnitt
Sicherung und Kontrolle der Qualität
Betriebsverordnungen54
Arzneibuch55
Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren55a
Neunter Abschnitt
Sondervorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden
Fütterungsarzneimittel56
Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte56a
Ausnahmen56b
Erwerb und Besitz durch Tierhalter, Nachweise57
Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen58
Klinische Prüfung und Rückstandsprüfung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen59
Verkehr mit Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen59a
Stoffe zur Durchführung von Rückstandskontrollen59b
Nachweispflichten für Stoffe, die als Tierarzneimittel verwendet werden können59c
Heimtiere60
Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten61
Zehnter Abschnitt
Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken
Organisation62
Stufenplan63
Stufenplanbeauftragter63a
Dokumentations- und Meldepflichten63b
Besondere Dokumentations- und Meldepflichten bei Blut- und Gewebezubereitungen63c
Elfter Abschnitt
Überwachung
Durchführung der Überwachung64
Probenahme65
Duldungs- und Mitwirkungspflicht66
Allgemeine Anzeigepflicht67
Datenbankgestütztes Informationssystem67a
Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten68
Maßnahmen der zuständigen Behörden69
Überwachung von Stoffen, die als Tierarzneimittel verwendet werden können69a
Verwendung bestimmter Daten69b
Zwölfter Abschnitt
Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz
Anwendung und Vollzug des Gesetzes70
Ausnahmen71
Dreizehnter Abschnitt
Einfuhr und Ausfuhr
Einfuhrerlaubnis72
Zertifikate72a
Einfuhrerlaubnis und Zertifikate für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen72b
Verbringungsverbot73
Ausfuhr73a
Mitwirkung von Zolldienststellen74
Vierzehnter Abschnitt
Informationsbeauftragter, Pharmaberater
Informationsbeauftragter74a
Sachkenntnis75
Pflichten76
Fünfzehnter Abschnitt
Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen
Zuständige Bundesoberbehörde77
Unabhängigkeit und Transparenz77a
Preise78
Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten79
Ermächtigung für Verfahrens- und Härtefallregelungen80
Verhältnis zu anderen Gesetzen81
Allgemeine Verwaltungsvorschriften82
Angleichung an Gemeinschaftsrecht83
Sechzehnter Abschnitt
Haftung für Arzneimittelschäden
Gefährdungshaftung84
Auskunftsanspruch84a
Mitverschulden85
Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung86
Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung87
Höchstbeträge88
Schadensersatz durch Geldrenten89
(weggefallen)90
Weitergehende Haftung91
Unabdingbarkeit92
Mehrere Ersatzpflichtige93
Deckungsvorsorge94
Örtliche Zuständigkeit94a
Siebzehnter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
Strafvorschriften95
Strafvorschriften96
Bußgeldvorschriften97
Einziehung98
Erweiterter Verfall98a
Achtzehnter Abschnitt
Überleitungs- und Übergangsvorschriften
Erster Unterabschnitt
Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts99 bis 124
Zweiter Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlass des Ersten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes125 und 126
Dritter Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes127 bis 131
Vierter Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlass des Fünften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes132
Fünfter Unterabschnitt
Übergangsvorschrift aus Anlass des Siebten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes133
Sechster Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlass des Transfusionsgesetzes134
Siebter Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlass des Achten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes135
Achter Unterabschnitt136
Übergangsvorschriften aus Anlass des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
Neunter Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlass des Elften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes137
Zehnter Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes138
Elfter Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlass des Ersten Gesetzes zur Änderung des Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften139
Zwölfter Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlass des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes140
Dreizehnter Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes141
Vierzehnter Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gewebegesetzes142
Fünfzehnter Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport143
Anhangteil
(zu § 6a Abs. 2a)Anhang

(1) Amtl. Anm.:

Dieses Gesetz dient der Umsetzung
  • der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 311  S. 67),
  • der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel (ABl. EG Nr. L 311  S. 1),
  • der Richtlinie 2001/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung der guten klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln (ABl. EG Nr. L 121  S. 34),
  • der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG (ABl. EU Nr. L 33  S. 30),
  • der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen (ABl. EU Nr. L 102 S. 48),
  • der Richtlinie 2004/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel (ABl. EU Nr. L 136 S. 85),
  • der Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EU Nr. L 136 S. 34) und
  • der Richtlinie 2004/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel (ABl. EU Nr. L 136 S. 58).