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Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
(Arzneimittelgesetz)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz)
Amtliche Abkürzung
AMG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2121-51-1-2

In der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3018)

Zuletzt geändert durch § 34 des Gesetzes vom 1. Juli 1998 (BGBl. I S. 1752)

Inhaltsübersicht(1)§§
1. Abschnitt
Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen
Zweck des Gesetzes1
Arzneimittelbegriff2
Stoffbegriff3
Sonstige Begriffsbestimmungen4
2. Abschnitt
Anforderungen an die Arzneimittel
Verbot bedenklicher Arzneimittel5
Ermächtigung zum Schutz der Gesundheit6
Radioaktive und mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel7
Verbote zum Schutz vor Täuschung8
Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen9
Kennzeichnung der Fertigarzneimittel10
Packungsbeilage11
Fachinformation11a
Ermächtigung für die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Packungsgrößen12
3. Abschnitt
Herstellung von Arzneimitteln
Herstellungserlaubnis13
Entscheidung über die Herstellungserlaubnis14
Sachkenntnis15
Begrenzung der Herstellungserlaubnis16
Fristen für die Erteilung17
Rücknahme, Widerruf, Ruhen18
Verantwortungsbereiche19
Anzeigepflichten20
4. Abschnitt
Zulassung der Arzneimittel
Zulassungspflicht21
Zulassungsunterlagen22
Besondere Unterlagen bei Arzneimitteln für Tiere23
Sachverständigengutachten24
Verwendung von Unterlagen eines Vorantragstellers24a
Nachforderungen24b
Allgemeine Verwertungsbefugnis24c
Entscheidung über die Zulassung25
Vorprüfung25a
Arzneimittelprüfrichtlinien26
Fristen für die Erteilung27
Auflagenbefugnis28
Anzeigepflicht, Neuzulassung29
Rücknahme, Widerruf, Ruhen30
Erlöschen31
Staatliche Chargenprüfung32
Kosten33
Bekanntmachung34
Ermächtigungen zur Zulassung und Freistellung35
Ermächtigung für Standardzulassungen36
Zulassungen von Arzneimitteln aus anderen Staaten37
5. Abschnitt
Registrierung homöopathischer Arzneimittel
Registrierungspflicht und Registrierungsunterlagen38
Entscheidung über die Registrierung39
6. Abschnitt
Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung
Allgemeine Voraussetzungen40
Besondere Voraussetzungen41
Ausnahmen42
7. Abschnitt
Abgabe von Arzneimitteln
Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte43
Ausnahme von der Apothekenpflicht44
Ermächtigung zu weiteren Ausnahmen von der Apothekenpflicht45
Ermächtigung zur Ausweitung der Apothekenpflicht46
Vertriebsweg47
Verschreibungspflicht48
Automatische Verschreibungspflicht49
Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln50
Abgabe im Reisegewerbe51
Verbot der Selbstbedienung52
Anhörung von Sachverständigen53
8. Abschnitt
Sicherungs- und Kontrolle der Qualität
Betriebsverordnungen54
Arzneibuch55
Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren55a
9. Abschnitt
Sondervorschriften für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind
Fütterungsarzneimittel56
Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte56a
Erwerb durch Tierhalter57
Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen58
Klinische Prüfung und Rückstandsprüfung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen59
Verkehr mit Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen59a
Rückstandsnachweisverfahren59b
Nachweispflichten für Stoffe, die als Tierarzneimittel verwendet werden können 59c
Heimtiere60
Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten61
10. Abschnitt
Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken
Organisation62
Stufenplan63
Stufenplanbeauftragter63a
11. Abschnitt
Überwachung
Durchführung der Überwachung64
Probenahme65
Duldungs- und Mitwirkungspflicht66
Allgemeine Anzeigepflicht67
Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten68
Maßnahmen der zuständigen Behörden69
Überwachung von Stoffen, die als Tierarzneimittel verwendet werden können 69a
12. Abschnitt
Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz
Anwendung und Vollzug des Gesetzes70
Ausnahmen71
13. Abschnitt
Einfuhr und Ausfuhr
Einfuhrerlaubnis72
Zertifikate72a
Verbringungsverbot73
Ausfuhr73a
Mitwirkung von Zolldienststellen74
14. Abschnitt
Informationsbeauftragter, Pharmaberater
Informationsbeauftragter74a
Sachkenntnis75
Pflichten76
15. Abschnitt
Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen
Zuständige Bundesoberbehörde77
Preise78
Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten79
Ausnahmen vom Anwendungsbereich80
Verhältnis zu anderen Gesetzen81
Allgemeine Verwaltungsvorschriften82
Angleichung an Gemeinschaftsrecht83
16. Abschnitt
Haftung für Arzneimittelschäden
Gefährdungshaftung84
Mitverschulden85
Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung86
Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung87
Höchstbeträge88
Schadensersatz durch Geldrenten89
Verjährung90
Weitergehende Haftung91
Unabdingbarkeit92
Mehrere Ersatzpflichtige93
Deckungsvorsorge94
Örtliche Zuständigkeit94a
17. Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
Strafvorschriften95
Strafvorschriften96
Bußgeldvorschriften97
Einziehung98
18. Abschnitt
Überleitungs- und Übergangsvorschriften
Erster Unterabschnitt
Überleitungsvorschriften aus Anlaß des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts99 bis 124
Zweiter Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlaß des Ersten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes125 und 126
Dritter Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes127 bis 131
Vierter Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlaß des Fünften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes132
Fünfter Unterabschnitt
Übergangsvorschrift aus Anlaß des Siebten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 133
Sechster Unterabschnitt
Übergangsvorschriften aus Anlaß des Transfusionsgesetzes134

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.