Versionsverlauf


Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter
(Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG)

Bibliographie

Titel
Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG)
Amtliche Abkürzung
SHBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2032-20

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2032-20

Vom 26. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 153, 154) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 275)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Artikel 59 der Verordnung vom 4. April 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 143)

Inhaltsübersicht(2)§§
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Besoldung2
Regelung durch Gesetz3
Anspruch auf Besoldung4
Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder bei Abwahl von Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit5
Besoldung bei mehreren Hauptämtern6
Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung7
Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit8
Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit9
Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung10
Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst11
Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung12
Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung13
Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht14
Rückforderung von Bezügen15
Verjährung von Ansprüchen16
Anpassung der Besoldung17
Einmalzahlung 201317a
Anpassung der Besoldung 201317b
Zulagenerhöhung17c
Versorgungsrücklage18
Aufwandsentschädigungen und sonstige Geldzuwendungen19
Zahlungsweise20
Abschnitt II
Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Grundsätze
Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung21
Bestimmung des Grundgehaltes nach dem Amt22
Unterabschnitt 2
Vorschriften für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnung A und B
Besoldungsordnungen A und B23
Hauptamtliche Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit der Gemeinden, Ämter und Kreise24
Einstiegsämter für Beamtinnen und Beamte25
Beförderungsämter26
Obergrenzen für Beförderungsämter27
Bemessung des Grundgehaltes28
Öffentlich-rechtliche Dienstherren29
Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten30
Unterabschnitt 3
Vorschriften für Professorinnen und Professoren sowie hauptberufliche Leiterinnen, Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen
Besoldungsordnung W31
Leistungsbezüge32
Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge33
Besondere Leistungsbezüge34
Funktionsleistungsbezüge35
Ruhegehaltfähigkeit der Leistungsbezüge36
Forschungs-, Lehr- und Transferzulagen37
Verordnungsermächtigung38
Übergangsvorschrift für vorhandene Ämter der Bundesbesoldungsordnung C in der bis zum 22. Februar 2002 geltenden Fassung39
Anrechnungs- und Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Besoldungsgesetzes Schleswig-Holstein - strukturelle Änderung der Besoldung von Professorinnen und Professoren vom 14. Juni 201339a
Unterabschnitt 4
Vorschriften für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Besoldungsordnung R40
Bemessung des Grundgehaltes41
Unterabschnitt 5
Vorschriften für den Bereich der Sozialversicherung
Besondere Vorschriften für den Bereich der Sozialversicherung42
Abschnitt III
Familienzuschlag
Grundlage des Familienzuschlages43
Stufen des Familienzuschlages44
Änderung des Familienzuschlages45
Abschnitt IV
Zulagen, Vergütungen
Unterabschnitt 1
Zulagen
Allgemeine Vorschriften zu Amtszulagen und Stellenzulagen46
Allgemeine Stellenzulage47
Sicherheitszulage48
Zulage für Polizei und Steuerfahndung49
Feuerwehrzulage50
Zulage für Beamtinnen und Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen, Psychiatrischen Krankenhäuser und Entziehungsanstalten51
Zulage für Beamtinnen und Beamte mit Meisterprüfung oder Abschlussprüfung als staatlich geprüfte Technikerin oder staatlich geprüfter Techniker52
Zulage für Beamtinnen und Beamte der Steuerverwaltung53
Zulage für Beamtinnen und Beamte der Justizverwaltung mit herausgehobener Tätigkeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften54
Zulage für Professorinnen und Professoren mit mehreren Ämtern55
Zulage für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren56
Zulage für Beamtinnen und Beamte bei obersten Behörden oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes oder eines anderen Landes57
Ausgleichszulagen58
Leistungsprämien und Leistungszulagen59
Erschwerniszulagen60
Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen61
Unterabschnitt 2
Vergütungen
Mehrarbeitsvergütung62
Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse63
Vergütung für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst64
Prüfungsvergütung für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter65
Abschnitt V
Auslandsdienstbezüge
Auslandsbesoldung66
Abschnitt VI
Anwärterbezüge
Anwärterbezüge67
Anwärterbezüge nach Ablegung der Laufbahnprüfung68
Anwärtersonderzuschläge69
Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter70
Anrechnung anderer Einkünfte71
Kürzung der Anwärterbezüge72
Abschnitt VII
Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen73
Höhe der vermögenswirksamen Leistungen74
Konkurrenzen75
Anlage der vermögenswirksamen Leistungen76
Abschnitt VIII
Übergangs- und Schlussvorschriften
Allgemeine Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen77
Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung78
Künftig wegfallende Ämter79
Einweisung in eine Planstelle, Ausweisung von Planstellen80
Anlagen81
Anlagen
Besoldungsordnungen A und BAnlage 1
Besoldungsordnung WAnlage 2
Besoldungsordnung C kwAnlage 3
Besoldungsordnung RAnlage 4
Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen A, B, W, R und C kwAnlage 5
FamilienzuschlagAnlage 6
AnwärtergrundbetragAnlage 7
Amtszulagen und StellenzulagenAnlage 8
Funktionsleistungsbezüge nach § 35 für Kanzlerinnen und Kanzler der HochschulenAnlage 9

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungs- und Beamtenversorgungsrechts in Schleswig-Holstein vom 26. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 153)

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.