Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter
(Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG)
- Amtliche Abkürzung
- SHBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 2032-20
GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2032-20
Vom 26. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 153, 154) (1)
Geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 272) (3)
Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Artikel 59 der Verordnung vom 4. April 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 143)
Inhaltsübersicht(2) | §§ |
---|---|
Abschnitt I | |
Allgemeine Vorschriften | |
Geltungsbereich | 1 |
Besoldung | 2 |
Regelung durch Gesetz | 3 |
Anspruch auf Besoldung | 4 |
Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder bei Abwahl von Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit | 5 |
Besoldung bei mehreren Hauptämtern | 6 |
Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung | 7 |
Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit | 8 |
Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit | 9 |
Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung | 10 |
Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst | 11 |
Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung | 12 |
Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung | 13 |
Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht | 14 |
Rückforderung von Bezügen | 15 |
Verjährung von Ansprüchen | 16 |
Anpassung der Besoldung | 17 |
Versorgungsrücklage | 18 |
Aufwandsentschädigungen und sonstige Geldzuwendungen | 19 |
Zahlungsweise | 20 |
Abschnitt II | |
Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen | |
Unterabschnitt 1 | |
Allgemeine Grundsätze | |
Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung | 21 |
Bestimmung des Grundgehaltes nach dem Amt | 22 |
Unterabschnitt 2 | |
Vorschriften für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnung A und B | |
Besoldungsordnungen A und B | 23 |
Hauptamtliche Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit der Gemeinden, Ämter und Kreise | 24 |
Einstiegsämter für Beamtinnen und Beamte | 25 |
Beförderungsämter | 26 |
Obergrenzen für Beförderungsämter | 27 |
Bemessung des Grundgehaltes | 28 |
Öffentlich-rechtliche Dienstherren | 29 |
Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten | 30 |
Unterabschnitt 3 | |
Vorschriften für Professorinnen und Professoren sowie hauptberufliche Leiterinnen, Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen | |
Besoldungsordnung W | 31 |
Leistungsbezüge | 32 |
Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge | 33 |
Besondere Leistungsbezüge | 34 |
Funktionsleistungsbezüge | 35 |
Ruhegehaltfähigkeit der Leistungsbezüge | 36 |
Forschungs-, Lehr- und Transferzulagen | 37 |
Verordnungsermächtigung | 38 |
Übergangsvorschrift für vorhandene Ämter der Bundesbesoldungsordnung C in der bis zum 22. Februar 2002 geltenden Fassung | 39 |
Anrechnungs- und Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Besoldungsgesetzes Schleswig-Holstein - strukturelle Änderung der Besoldung von Professorinnen und Professoren vom 14. Juni 2013 | 39a |
Unterabschnitt 4 | |
Vorschriften für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte | |
Besoldungsordnung R | 40 |
Bemessung des Grundgehaltes | 41 |
Unterabschnitt 5 | |
Vorschriften für den Bereich der Sozialversicherung | |
Besondere Vorschriften für den Bereich der Sozialversicherung | 42 |
Abschnitt III | |
Familienzuschlag | |
Grundlage des Familienzuschlages | 43 |
Stufen des Familienzuschlages | 44 |
Änderung des Familienzuschlages | 45 |
Abschnitt IV | |
Zulagen, Vergütungen | |
Unterabschnitt 1 | |
Zulagen | |
Allgemeine Vorschriften zu Amtszulagen und Stellenzulagen | 46 |
Allgemeine Stellenzulage | 47 |
Sicherheitszulage | 48 |
Zulage für Polizei und Steuerfahndung | 49 |
Feuerwehrzulage | 50 |
Zulage für Beamtinnen und Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen, Psychiatrischen Krankenhäuser und Entziehungsanstalten | 51 |
Zulage für Beamtinnen und Beamte mit Meisterprüfung oder Abschlussprüfung als staatlich geprüfte Technikerin oder staatlich geprüfter Techniker | 52 |
Zulage für Beamtinnen und Beamte der Steuerverwaltung | 53 |
Zulage für Beamtinnen und Beamte der Justizverwaltung mit herausgehobener Tätigkeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften | 54 |
Zulage für Professorinnen und Professoren mit mehreren Ämtern | 55 |
Zulage für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren | 56 |
Zulage für Beamtinnen und Beamte bei obersten Behörden oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes oder eines anderen Landes | 57 |
Ausgleichszulagen | 58 |
Leistungsprämien und Leistungszulagen | 59 |
Erschwerniszulagen | 60 |
Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen | 61 |
Unterabschnitt 2 | |
Vergütungen | |
Mehrarbeitsvergütung | 62 |
Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse | 63 |
Vergütung für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst | 64 |
Prüfungsvergütung für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | 65 |
Abschnitt V | |
Auslandsdienstbezüge | |
Auslandsbesoldung | 66 |
Abschnitt VI | |
Anwärterbezüge | |
Anwärterbezüge | 67 |
Anwärterbezüge nach Ablegung der Laufbahnprüfung | 68 |
Anwärtersonderzuschläge | 69 |
Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter | 70 |
Anrechnung anderer Einkünfte | 71 |
Kürzung der Anwärterbezüge | 72 |
Abschnitt VII | |
Vermögenswirksame Leistungen | |
Vermögenswirksame Leistungen | 73 |
Höhe der vermögenswirksamen Leistungen | 74 |
Konkurrenzen | 75 |
Anlage der vermögenswirksamen Leistungen | 76 |
Abschnitt VIII | |
Übergangs- und Schlussvorschriften | |
Allgemeine Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen | 77 |
Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung | 78 |
Künftig wegfallende Ämter | 79 |
Einweisung in eine Planstelle, Ausweisung von Planstellen | 80 |
Anlagen | 81 |
Anlagen | |
Besoldungsordnungen A und B | Anlage 1 |
Besoldungsordnung W | Anlage 2 |
Besoldungsordnung C kw | Anlage 3 |
Besoldungsordnung R | Anlage 4 |
Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen A, B, W, R und C kw | Anlage 5 |
Familienzuschlag | Anlage 6 |
Anwärtergrundbetrag | Anlage 7 |
Amtszulagen und Stellenzulagen | Anlage 8 |
Funktionsleistungsbezüge nach § 35 für Kanzlerinnen und Kanzler der Hochschulen | Anlage 9 |
Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungs- und Beamtenversorgungsrechts in Schleswig-Holstein vom 26. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 153)
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.
Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Änderung des Besoldungsgesetzes Schleswig-Holstein - strukturelle Änderung der Besoldung von Professorinnen und Professoren vom 14. Juni 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 272) ist für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes aus Ämtern der Besoldungsordnung W in den Ruhestand getreten sind, eine Neufestsetzung der Versorgung ab 1. Januar 2013 unter Anwendung des ab 1. Januar 2013 geltenden Rechts vorzunehmen, sofern hieraus ein höherer Versorgungsbezug resultiert.