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  • ab 01.03.2012 (aktuelle Fassung)

§ 65 SHBesG - Prüfungsvergütung für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Bibliographie

Titel
Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG)
Amtliche Abkürzung
SHBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2032-20

Das für das Hochschulwesen zuständige Ministerium wird im Einvernehmen mit dem für das Besoldungsrecht zuständigen Ministerium ermächtigt, für Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppe W 1 sowie beamtete wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer Hochschule durch Verordnung eine Vergütung zur Abgeltung zusätzlicher Belastungen zu regeln, die durch die Mitwirkung an Hochschul- und Staatsprüfungen entstehen.