§ 11 FTG - Verwaltungsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Sonn- und Feiertage Feiertagsgesetz (FTG)
- Amtliche Abkürzung
- FTG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Brandenburg
- Gliederungs-Nr.
- 113-2
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen.