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  • ab 11.05.1991 (aktuelle Fassung)

§ 11 FTG - Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Sonn- und Feiertage Feiertagsgesetz (FTG)
Amtliche Abkürzung
FTG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
113-2

Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen.