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§ 37 UAG - In-Kraft-Treten, Übergangsregelungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen (Untersuchungsausschussgesetz - UAG)
Amtliche Abkürzung
UAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
1101.3

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.