§ 35 UAG - Geschäftsstelle
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen (Untersuchungsausschussgesetz - UAG)
- Amtliche Abkürzung
- UAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 1101.3
Geschäftsstelle des Untersuchungsausschusses und seiner Unterausschüsse ist die Landtagsverwaltung.