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  • ab 05.11.1992 (aktuelle Fassung)

§ 34 UAG - Ergänzende Vorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen (Untersuchungsausschussgesetz - UAG)
Amtliche Abkürzung
UAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
1101.3

Soweit dieses Gesetz keine Regelung enthält, gelten die Vorschriften über den Strafprozess sinngemäß. Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung des Landtages ergänzend.