§ 34 UAG - Ergänzende Vorschriften
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen (Untersuchungsausschussgesetz - UAG)
- Amtliche Abkürzung
- UAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 1101.3
Soweit dieses Gesetz keine Regelung enthält, gelten die Vorschriften über den Strafprozess sinngemäß. Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung des Landtages ergänzend.