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§ 4 SH AZVO - Bereitschaftsdienst

Bibliographie

Titel
Landesverordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Arbeitszeitverordnung - SH AZVO)
Amtliche Abkürzung
SH AZVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2030-5-14

Soweit der Dienst in Bereitschaft besteht, kann die durchschnittliche Wochenarbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen in angemessenem Verhältnis verlängert werden; im Durchschnitt dürfen 54 Stunden in der Woche nicht überschritten werden.