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  • ab 09.08.2018 (aktuelle Fassung)

§ 10 ThürArchivG - Archivpflege

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Thüringer Archivgesetz - ThürArchivG)
Amtliche Abkürzung
ThürArchivG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
224-2

Die Archivpflege als verantwortliches Handeln zum Schutz der archivalischen Quellen für die Orts- und Landesgeschichte wird vom Freistaat Thüringen unterstützt. Die öffentlichen Archive, insbesondere das Landesarchiv, können auch nichtstaatliche Archiveigentümer bei der Sicherung und Nutzbarmachung ihres Archivgutes beraten, soweit daran ein öffentliches Interesse besteht.