§ 6 ThürArchivG - Öffentliche Archive
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Thüringer Archivgesetz - ThürArchivG)
- Amtliche Abkürzung
- ThürArchivG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 224-2
Öffentliche Archive im Sinne dieses Gesetzes sind alle Archive, die für das Archivgut von öffentlichen Stellen des Landes, von sonstigen seiner Aufsicht unterstehenden öffentlichen Stellen sowie von Gemeinden und Landkreisen zuständig sind.