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  • ab 09.08.2018 (aktuelle Fassung)

§ 6 ThürArchivG - Öffentliche Archive

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Thüringer Archivgesetz - ThürArchivG)
Amtliche Abkürzung
ThürArchivG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
224-2

Öffentliche Archive im Sinne dieses Gesetzes sind alle Archive, die für das Archivgut von öffentlichen Stellen des Landes, von sonstigen seiner Aufsicht unterstehenden öffentlichen Stellen sowie von Gemeinden und Landkreisen zuständig sind.