Abschnitt 9 BeschaffRlTMIK - Korruptionsprävention
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für das Verfahren bei Beschaffungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (Beschaffungsrichtlinie TMIK - BeschaffRlTMIK)
- Amtliche Abkürzung
- BeschaffRlTMIK
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- Neue FN 2024
Die gemäß Ziffer 2 zuständigen Stellen sind verpflichtet, bei der Vorbereitung und Durchführung von Beschaffungen die Bestimmungen der Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
Außer Kraft am 31. Dezember 2029 durch Ziffer 11 Satz 1 der Richtlinie vom 6. März 2024 (ThürStAnz S. 518)