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  • ab 03.04.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 BeschaffRlTMIK - Gegenstand und Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für das Verfahren bei Beschaffungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (Beschaffungsrichtlinie TMIK - BeschaffRlTMIK)
Amtliche Abkürzung
BeschaffRlTMIK
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
Neue FN 2024

Diese Richtlinie gilt für alle Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK). Sie bildet die organisatorische Grundlage für die rechtmäßige, effektive und effiziente Wahrnehmung von zentralen und dezentralen Beschaffungsaufgaben.

Außer Kraft am 31. Dezember 2029 durch Ziffer 11 Satz 1 der Richtlinie vom 6. März 2024 (ThürStAnz S. 518)