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  • ab 03.04.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 BeschaffRlTMIK - Dienst- und Fachaufsicht

Bibliographie

Titel
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für das Verfahren bei Beschaffungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (Beschaffungsrichtlinie TMIK - BeschaffRlTMIK)
Amtliche Abkürzung
BeschaffRlTMIK
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
Neue FN 2024

Die Zentrale Beschaffungsstelle untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Präsidenten der LPD. Für die Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht über die mittelbewirtschaftenden Stellen sowie über die dezentralen Beschaffungsstellen gelten die allgemeinen Regelungen zur Dienst- und Fachaufsicht.

Außer Kraft am 31. Dezember 2029 durch Ziffer 11 Satz 1 der Richtlinie vom 6. März 2024 (ThürStAnz S. 518)