Abschnitt 7 BeschaffRlTMIK - Dienst- und Fachaufsicht
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für das Verfahren bei Beschaffungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (Beschaffungsrichtlinie TMIK - BeschaffRlTMIK)
- Amtliche Abkürzung
- BeschaffRlTMIK
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- Neue FN 2024
Die Zentrale Beschaffungsstelle untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Präsidenten der LPD. Für die Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht über die mittelbewirtschaftenden Stellen sowie über die dezentralen Beschaffungsstellen gelten die allgemeinen Regelungen zur Dienst- und Fachaufsicht.
Außer Kraft am 31. Dezember 2029 durch Ziffer 11 Satz 1 der Richtlinie vom 6. März 2024 (ThürStAnz S. 518)