Versionsverlauf


  • ab 03.04.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 BeschaffRlTMIK - Personal

Bibliographie

Titel
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für das Verfahren bei Beschaffungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (Beschaffungsrichtlinie TMIK - BeschaffRlTMIK)
Amtliche Abkürzung
BeschaffRlTMIK
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
Neue FN 2024

Die ausreichende Qualifikation des Personals ist Voraussetzung für einen rechtmäßigen Beschaffungsprozess. Es ist zu gewährleisten, dass die Bediensteten, die mit zentralen oder dezentralen Beschaffungen betraut werden, über die erforderliche Fachkompetenz zur Bewältigung des Beschaffungsprozesses verfügen.

Außer Kraft am 31. Dezember 2029 durch Ziffer 11 Satz 1 der Richtlinie vom 6. März 2024 (ThürStAnz S. 518)