Anlage 1 SächsBesG

Bibliographie

Titel
Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG)
Amtliche Abkürzung
SächsBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
242-3/2

(zu § 24 Abs. 1)

Besoldungsordnung A

I. Amtsbezeichnungen

Besoldungsgruppe A 2
Besoldungsgruppe A 3
Besoldungsgruppe A 4

A m t s m e i s t e r 1)

Justizhauptwachtmeister 2)

Erhält eine Amtszulage nach Anlage 7, wenn er im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt ist.

Erhält eine Amtszulage nach Anlage 7.

Besoldungsgruppe A 5

Erster Justizhauptwachtmeister 1)2)

O b e r a m t s m e i s t e r 2)3)

Erhält eine Amtszulage nach Anlage 7.

Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.

Erhält eine Amtszulage nach Anlage 7, wenn er im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt ist.

Besoldungsgruppe A 6

Erster Justizhauptwachtmeister 1)2)3)

S e k r e t ä r

Werkmeister

Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5. Für bis zu 20 Prozent der Gesamtzahl der Planstellen der Besoldungsgruppe A 2 bis A 6, soweit nicht Eingangsamt der 2. Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1.

Erhält eine Amtszulage nach Anlage 7.

Erhält als Leiter einer besonders großen Wachtmeisterei eine Amtszulage nach Anlage 7.

Besoldungsgruppe A 7

Brandmeister 1)

Kriminalmeister 1)

O b e r s e k r e t ä r

Obersekretär im Justizvollzugsdienst 1)

Polizeimeister 1)

Als Eingangsamt.

Besoldungsgruppe A 8

Gerichtsvollzieher 1)

H a u p t s e k r e t ä r

Kriminalobermeister

Oberbrandmeister

Polizeiobermeister

Straßenmeister 1)

Als Eingangsamt.

Besoldungsgruppe A 9

A m t s i n s p e k t o r 1)

Hauptbrandmeister 1)

I n s p e k t o r

Kriminalhauptmeister 1)

Kriminalkommissar

Obergerichtsvollzieher 1)

Polizeihauptmeister 1)

Polizeikommissar

Straßenobermeister

Für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 30 Prozent der Stellen mit einer Amtszulage nach Anlage 7 ausgestattet werden.

Besoldungsgruppe A 10

Brandoberinspektor 1)

Bauoberinspektor 1)

Gewerbeoberinspektor 1)

Kriminaloberkommissar

Landwirtschaftsoberinspektor 1)

O b e r i n s p e k t o r

Polizeioberkommissar

Straßenhauptmeister 2)3)

Technischer Oberinspektor 1)

Vermessungsoberinspektor 1)

Als Eingangsamt.

Als Leiter einer großen oder bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei.

Bis zu 30 Prozent der Planstellen in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10.

Besoldungsgruppe A 11

Amtmann

Fachlehrer

  1. mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung 1) -

Kriminalhauptkommissar 2)

Polizeihauptkommissar 2)

Als Eingangsamt.

Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.

Besoldungsgruppe A 12

Amtsanwalt 1)

A m t s r a t

Fachlehrer

  1. - mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung2) -

Kriminalhauptkommissar 3)

Lehrer

  1. - mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen bei einer entsprechenden Verwendung 1) -

Polizeihauptkommissar 3)

Polizeischullehrer

Als Eingangsamt.

Nur für Beamte, die nach Abschluss der Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung eine achtjährige Lehrtätigkeit oder eine dreijährige Dienstzeit seit Einstellung als Fachlehrer in der Besoldungsgruppe A 11 verbracht haben.

Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11.

Besoldungsgruppe A 13

Akademischer Rat

  1. - als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule -

Erster Kriminalhauptkommissar

Erster Polizeihauptkommissar

Grundschulkonrektor 1)

Grundschulrektor 1)2)

Lehrer

  1. - mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen bei einer entsprechenden Verwendung und der ständigen Wahrnehmung der Funktion als Fachberater -

    - mit der Befähigung für das Lehramt an Oberschulen bei einer entsprechenden Verwendung 3) -

    - mit der Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik bei einer entsprechenden Verwendung 3) -

Oberamtsanwalt 4)

Polizeischuloberlehrer

R a t 5)6)

Studienrat

  1. - am Sächsischen Bildungsinstitut -

    - mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen bei einer entsprechenden Verwendung -

    - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien bei einer entsprechenden Verwendung -

Nach Maßgabe des Haushaltsplans können Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage 7 ausgestattet werden.

Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14.

Als Eingangsamt.

Für Funktionen eines Amtsanwalts bei Staatsanwaltschaften, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 Prozent der Stellen für Oberamtsanwälte mit einer Amtszulage nach Anlage 7 ausgestattet werden.

Für technische Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 Prozent der für diese Beamten ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage 7 ausgestattet werden.

Für Funktionen eines Rechtspflegers bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 Prozent der für diese Beamten ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage 7 ausgestattet werden.

Besoldungsgruppe A 14

Förderschulkonrektor 1)

Förderschulrektor 1)2)

Grundschulrektor 3)

Lehrer

  1. - mit der Befähigung für das Lehramt an Oberschulen bei einer entsprechenden Verwendung und der ständigen Wahrnehmung der Funktion als Fachberater -

    - mit der Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik bei einer entsprechenden Verwendung und der ständigen Wahrnehmung der Funktion als Fachberater -

Oberschulkonrektor 1)

Oberschulrektor 1)2)

O b e r r a t

Oberstudienrat

  1. - am Sächsischen Bildungsinstitut -

    - mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen bei einer entsprechenden Verwendung -

    - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien bei einer entsprechenden Verwendung -

Polizeischulrektor

Nach Maßgabe des Haushaltsplans können Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage 7 ausgestattet werden.

Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 15.

Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13.

Besoldungsgruppe A 15

D i r e k t o r

Förderschulrektor 1)

Kanzler der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen

Kanzler der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)

Kanzler einer Kunsthochschule

Oberschulrektor 1)

Studiendirektor

  1. - als der ständige Vertreter des Leiters des Gymnasiums St. Afra Meißen 2) -

    - als der ständige Vertreter des Leiters einer beruflichen Schule 3) -

    - als der ständige Vertreter des Leiters eines Gymnasiums 3) -

    - als Leiter einer beruflichen Schule 3) -

    - als Leiter eines Gymnasiums 2) -

    - am Sächsischen Bildungsinstitut -

Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14.

Erhält eine Amtszulage nach Anlage 7.

Nach Maßgabe des Haushaltsplans können Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage 7 ausgestattet werden.

Besoldungsgruppe A 16

Direktor einer Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur 1)2)

Kanzler einer Fachhochschule

Landesbeauftragter für Ausländerfragen

L e i t e n d e r  D i r e k t o r 3)

Leitender Regierungsdirektor

  1. - als Leiter des Fortbildungszentrums des Freistaates Sachsen bei der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen -

Ministerialrat 4)

Museumsdirektor und Professor

Oberstudiendirektor

  1. - als Leiter des Gymnasiums für Musik Carl Maria von Weber Dresden -

    - als Leiter des Gymnasiums St. Afra Meißen 5) -

    - als Leiter einer beruflichen Schule -

    - als Leiter eines Gymnasiums -

Prorektor der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)

Sächsischer Landeskonservator

  1. - als Leiter des Landesamts für Denkmalpflege -

Unternehmensbereichsleiter des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement 4)

Soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2.

Leiter einer besonders großen Regionalstelle erhalten eine Amtszulage nach Anlage 7.

Für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 16 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 30 Prozent der Stellen mit einer Amtszulage nach Anlage 7 ausgestattet werden.

Erhält eine Amtszulage nach Anlage 7.

II. Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen

Archiv-

Bau-

Berg-

Bibliotheks-

Biologie-

Brand-

Chemie-

Eich-

Forst-

Gemeinde-

Geologie-

Gesundheits-

Gewerbe-

im Justizvollzugsdienst

Justiz-

Kartographen-

Kreis-

Kriminal-

Landwirtschafts-

Medizinal-

Pharmazie-

Physik-

Polizei-

Psychologie-

Rechts-

Regierungs-

Regierungsschul-

Sozial-

Sparkassen-

Stadt-

Steuer-

Technischer

Verbands-

Vermessungs-

Verwaltungs-

Veterinär-