Anlage 1 SächsBesG
Bibliographie
- Titel
- Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG)
- Amtliche Abkürzung
- SächsBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 242-3/2
(zu § 24 Abs. 1)
Besoldungsordnung A |
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I. Amtsbezeichnungen
Besoldungsgruppe A 2 |
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Besoldungsgruppe A 3 |
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Besoldungsgruppe A 4 |
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A m t s m e i s t e r 1)
Justizhauptwachtmeister 2)
Besoldungsgruppe A 5 |
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Erster Justizhauptwachtmeister 1)2)
O b e r a m t s m e i s t e r 2)3)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.
Besoldungsgruppe A 6 |
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Erster Justizhauptwachtmeister 1)2)3)
S e k r e t ä r
Werkmeister
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5. Für bis zu 20 Prozent der Gesamtzahl der Planstellen der Besoldungsgruppe A 2 bis A 6, soweit nicht Eingangsamt der 2. Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1.
Besoldungsgruppe A 7 |
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Brandmeister 1)
Kriminalmeister 1)
O b e r s e k r e t ä r
Obersekretär im Justizvollzugsdienst 1)
Polizeimeister 1)
Als Eingangsamt.
Besoldungsgruppe A 8 |
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Gerichtsvollzieher 1)
H a u p t s e k r e t ä r
Kriminalobermeister
Oberbrandmeister
Polizeiobermeister
Straßenmeister 1)
Als Eingangsamt.
Besoldungsgruppe A 9 |
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A m t s i n s p e k t o r 1)
Hauptbrandmeister 1)
I n s p e k t o r
Kriminalhauptmeister 1)
Kriminalkommissar
Obergerichtsvollzieher 1)
Polizeihauptmeister 1)
Polizeikommissar
Straßenobermeister
Für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 30 Prozent der Stellen mit einer Amtszulage nach Anlage 7 ausgestattet werden.
Besoldungsgruppe A 10 |
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Brandoberinspektor 1)
Bauoberinspektor 1)
Gewerbeoberinspektor 1)
Kriminaloberkommissar
Landwirtschaftsoberinspektor 1)
O b e r i n s p e k t o r
Polizeioberkommissar
Technischer Oberinspektor 1)
Vermessungsoberinspektor 1)
Als Eingangsamt.
Als Leiter einer großen oder bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei.
Bis zu 30 Prozent der Planstellen in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10.
Besoldungsgruppe A 11 |
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Amtmann
Fachlehrer
mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung 1) -
Kriminalhauptkommissar 2)
Polizeihauptkommissar 2)
Als Eingangsamt.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
Besoldungsgruppe A 12 |
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Amtsanwalt 1)
A m t s r a t
Fachlehrer
- mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung2) -
Kriminalhauptkommissar 3)
Lehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen bei einer entsprechenden Verwendung 1) -
Polizeihauptkommissar 3)
Polizeischullehrer
Als Eingangsamt.
Nur für Beamte, die nach Abschluss der Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung eine achtjährige Lehrtätigkeit oder eine dreijährige Dienstzeit seit Einstellung als Fachlehrer in der Besoldungsgruppe A 11 verbracht haben.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11.
Besoldungsgruppe A 13 |
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Akademischer Rat
- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule -
Erster Kriminalhauptkommissar
Erster Polizeihauptkommissar
Grundschulkonrektor 1)
Lehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen bei einer entsprechenden Verwendung und der ständigen Wahrnehmung der Funktion als Fachberater -
- mit der Befähigung für das Lehramt an Oberschulen bei einer entsprechenden Verwendung 3) -
- mit der Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik bei einer entsprechenden Verwendung 3) -
Oberamtsanwalt 4)
Polizeischuloberlehrer
Studienrat
- am Sächsischen Bildungsinstitut -
- mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen bei einer entsprechenden Verwendung -
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien bei einer entsprechenden Verwendung -
Nach Maßgabe des Haushaltsplans können Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage 7 ausgestattet werden.
Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14.
Als Eingangsamt.
Für Funktionen eines Amtsanwalts bei Staatsanwaltschaften, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 Prozent der Stellen für Oberamtsanwälte mit einer Amtszulage nach Anlage 7 ausgestattet werden.
Für technische Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 Prozent der für diese Beamten ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage 7 ausgestattet werden.
Für Funktionen eines Rechtspflegers bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 Prozent der für diese Beamten ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage 7 ausgestattet werden.
Besoldungsgruppe A 14 |
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Förderschulkonrektor 1)
Grundschulrektor 3)
Lehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt an Oberschulen bei einer entsprechenden Verwendung und der ständigen Wahrnehmung der Funktion als Fachberater -
- mit der Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik bei einer entsprechenden Verwendung und der ständigen Wahrnehmung der Funktion als Fachberater -
Oberschulkonrektor 1)
O b e r r a t
Oberstudienrat
- am Sächsischen Bildungsinstitut -
- mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen bei einer entsprechenden Verwendung -
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien bei einer entsprechenden Verwendung -
Polizeischulrektor
Nach Maßgabe des Haushaltsplans können Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage 7 ausgestattet werden.
Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 15.
Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13.
Besoldungsgruppe A 15 |
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D i r e k t o r
Förderschulrektor 1)
Kanzler der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen
Kanzler der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Kanzler einer Kunsthochschule
Oberschulrektor 1)
Studiendirektor
- als der ständige Vertreter des Leiters des Gymnasiums St. Afra Meißen 2) -
- als der ständige Vertreter des Leiters einer beruflichen Schule 3) -
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Gymnasiums 3) -
- als Leiter einer beruflichen Schule 3) -
- als Leiter eines Gymnasiums 2) -
- am Sächsischen Bildungsinstitut -
Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14.
Nach Maßgabe des Haushaltsplans können Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage 7 ausgestattet werden.
Besoldungsgruppe A 16 |
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Direktor einer Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur 1)2)
Kanzler einer Fachhochschule
Landesbeauftragter für Ausländerfragen
L e i t e n d e r D i r e k t o r 3)
Leitender Regierungsdirektor
- als Leiter des Fortbildungszentrums des Freistaates Sachsen bei der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen -
Ministerialrat 4)
Museumsdirektor und Professor
Oberstudiendirektor
- als Leiter des Gymnasiums für Musik Carl Maria von Weber Dresden -
- als Leiter des Gymnasiums St. Afra Meißen 5) -
- als Leiter einer beruflichen Schule -
- als Leiter eines Gymnasiums -
Prorektor der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Sächsischer Landeskonservator
- als Leiter des Landesamts für Denkmalpflege -
Unternehmensbereichsleiter des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement 4)
Soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2.
Für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 16 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 30 Prozent der Stellen mit einer Amtszulage nach Anlage 7 ausgestattet werden.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2 oder B 3.
II. Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen
Archiv-
Bau-
Berg-
Bibliotheks-
Biologie-
Brand-
Chemie-
Eich-
Forst-
Gemeinde-
Geologie-
Gesundheits-
Gewerbe-
im Justizvollzugsdienst
Justiz-
Kartographen-
Kreis-
Kriminal-
Landwirtschafts-
Medizinal-
Pharmazie-
Physik-
Polizei-
Psychologie-
Rechts-
Regierungs-
Regierungsschul-
Sozial-
Sparkassen-
Stadt-
Steuer-
Technischer
Verbands-
Vermessungs-
Verwaltungs-
Veterinär-