§ 8b ThürAGVwGO - Verwaltungsakte der unteren Jagd- und Fischereibehörden
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (ThürAGVwGO)
- Amtliche Abkürzung
- ThürAGVwGO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 303-1
Ein Vorverfahren nach § 68 VwGO entfällt gegen Verwaltungsakte der unteren Jagdbehörden im Sinne des § 50 Abs. 2 Nr. 2 des Thüringer Jagdgesetzes in der Fassung vom 28. Juni 2006 (GVBl. S. 313) in der jeweils geltenden Fassung sowie gegen Verwaltungsakte der unteren Fischereibehörden im Sinne des § 45 Nr. 2 des Thüringer Fischereigesetzes in der Fassung vom 18. September 2008 (GVBl. S. 315) in der jeweils geltenden Fassung.