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§ 8c ThürAGVwGO - Verwaltungsakte der unteren Denkmalschutzbehörden

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (ThürAGVwGO)
Amtliche Abkürzung
ThürAGVwGO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
303-1

Ein Vorverfahren nach § 68 VwGO entfällt, wenn eine untere Denkmalschutzbehörde im Sinne des § 22 Abs. 2 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes in der Fassung vom 14. April 2004 (GVBl. S. 465) in der jeweils geltenden Fassung den Verwaltungsakt erlassen oder den Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts abgelehnt hat.