§ 8c ThürAGVwGO - Verwaltungsakte der unteren Denkmalschutzbehörden
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (ThürAGVwGO)
- Amtliche Abkürzung
- ThürAGVwGO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 303-1
Ein Vorverfahren nach § 68 VwGO entfällt, wenn eine untere Denkmalschutzbehörde im Sinne des § 22 Abs. 2 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes in der Fassung vom 14. April 2004 (GVBl. S. 465) in der jeweils geltenden Fassung den Verwaltungsakt erlassen oder den Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts abgelehnt hat.