§ 1 FDE-G - Errichtung des Fonds
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit"
- Redaktionelle Abkürzung
- FDE-G
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 105-1-4
Es wird ein Fonds "Deutsche Einheit" als Sondervermögen des Bundes errichtet.