Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe
(Sprengstoffgesetz - SprengG) (1)

Bibliographie

Titel
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
Amtliche Abkürzung
SprengG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7134-2

In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3518)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 64 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Anwendung auf neue sonstige explosionsgefährliche Stoffe2
Begriffsbestimmungen3
Ermächtigung, Anwendungsbereich4
Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör5
Ermächtigungen, Sachverständigenausschuss6
Abschnitt II
Umgang und Verkehr im gewerblichen Bereich; Einfuhr, Durchfuhr und Aufzeichnungspflicht
Erlaubnis7
Versagung der Erlaubnis8
Zuverlässigkeit8a
Persönliche Eignung, Begutachtung8b
Pflichten des Gutachters8c
Fachkunde9
Inhalt der Erlaubnis10
Erlöschen der Erlaubnis11
Fortführung des Betriebes12
Befreiung von der Erlaubnispflicht13
Anzeigepflicht14
Einfuhr, Durchfuhr und Verbringen15
Aufzeichnungspflicht16
Abschnitt III
Aufbewahrung
Lagergenehmigung17
Ermächtigungen18
Abschnitt IV
Verantwortliche Personen und ihre Pflichten
Verantwortliche Personen19
Befähigungsschein20
Bestellung verantwortlicher Personen21
Vertrieb und Überlassen22
Mitführen von Urkunden23
Schutzvorschriften24
Ermächtigung zum Erlass von Schutzvorschriften25
Anzeigepflicht26
Abschnitt V
Umgang und Verkehr im nicht gewerblichen Bereich
Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang27
Anwendbare Vorschriften28
Ermächtigungen29
Abschnitt VI
Überwachung des Umgangs und des Verkehrs
Allgemeine Überwachung30
Auskunft, Nachschau31
Anordnungen der zuständigen Behörden32
Mangelhafte explosionsgefährliche Stoffe und mangelhaftes Sprengzubehör32a
Beschäftigungsverbot33
Abschnitt VII
Sonstige Vorschriften
Rücknahme und Widerruf34
Abhandenkommen des Erlaubnisbescheides und des Befähigungsscheines, Folgen des Erlöschens, der Rücknahme und des Widerrufs35
Zuständige Behörden36
Kosten37
(weggefallen)38
Beteiligung beim Erlass von Rechtsverordnungen39
Datenübermittlung an und von Meldebehörden39a
Abschnitt VIII
Straf- und Bußgeldvorschriften
Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr40
Ordnungswidrigkeiten41
Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften42
Einziehung43
Abschnitt IX
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Rechtsstellung der Bundesanstalt44
Aufgaben der Bundesanstalt45
Abschnitt X
Übergangs- und Schlussvorschriften
Fortgeltung erteilter Erlaubnisse46
Übergangsvorschriften47
Übergangsvorschrift zu den §§ 8 bis 8b und 3447a
Bereits errichtete Sprengstofflager48
Anwendbarkeit anderer Vorschriften49
(Änderung anderer Vorschriften)50
Nicht mehr anwendbare Vorschriften51
(weggefallen)52
(In-Kraft-Treten)53
(weggefallen)Anlage 1
Anlage 2
Explosivstoffliste nach § 3 Abs. 1 Nr. 1Anlage 3
Gegenstände, die durch Entscheidung einer benannten Stelle den Explosivstoffen zugeordnet werden können (§ 3 Abs. 1 Satz 2, Anhang II der Richtlinie 2004/57/EG) Anlage 4

(1) Amtl. Anm.:

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 93/15/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (ABl. EG Nr. L 121 S. 20, 1995 Nr. L 79 S. 34) in deutsches Recht umgesetzt und an Stelle der Anlage 1 des Gesetzes der Anhang I Teil A.14 der Richtlinie 92/69/EWG der Kommission vom 31. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 383 S. 113 und Nr. L 383A S. 1 (S. 87)) unmittelbar für anwendbar erklärt.