Art. 182 EGStGB - Sprengstoffgesetz
Bibliographie
- Titel
- Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
- Amtliche Abkürzung
- EGStGB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 450-16
Das Sprengstoffgesetz vom 25. August 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1358, ber. 1970 I S. 224), geändert durch das Waffengesetz vom 19. September 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 1797), wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 30 wird wie folgt geändert:
- a)
In Absatz 1 werden die Worte "und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen" durch die Worte "oder mit Geldstrafe" ersetzt;
- b)
in Absatz 3 werden hinter dem Wort "Jahren" die Worte "oder mit Geldstrafe" eingefügt;
- c)
in Absatz 4 werden die Worte "und Geldstrafe oder eine dieser Strafen" durch die Worte "oder Geldstrafe" ersetzt.
- 2.
§ 31 wird aufgehoben.
- 3.
In § 33 werden die Worte "und mit Geldstrafe bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark oder mit einer dieser Strafen" durch die Worte "oder mit Geldstrafe" ersetzt.
- 4.
In § 34 Satz 2 werden die Verweisung "§ 40a" durch die Verweisung "§ 74a" und die Verweisung "§ 19" durch die Verweisung "§ 23" ersetzt.