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Dokumente
Bund
SprengG - Sprengstoffgesetz
SprengG - Sprengstoffgesetz
SprengG - Sprengstoffgesetz
§§ 1 - 6, Abschnitt I - Allgemeine Vorschriften
§§ 7 - 16l, Abschnitt II - Umgang und Verkehr im gewerblichen Bereich; Einfuhr, Durchfuhr und Aufzeichnungspflicht
§§ 17 - 18, Abschnitt III - Aufbewahrung
§§ 19 - 26, Abschnitt IV - Verantwortliche Personen und ihre Pflichten
§§ 27 - 29, Abschnitt V - Umgang und Verkehr im nicht gewerblichen Bereich
§§ 30 - 33d, Abschnitt VI - Überwachung des Umgangs und des Verkehrs
§§ 34 - 39a, Abschnitt VII - Sonstige Vorschriften
§§ 40 - 43, Abschnitt VIII - Straf- und Bußgeldvorschriften
§§ 44 - 45, Abschnitt IX - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
§§ 46 - 53, Abschnitt X - Übergangs- und Schlussvorschriften
Anlage 1 SprengG, Erforderliche Angaben im Antrag auf Genehmigung des Verbringens von Explosivstoffen nach § 15a Absatz 1 und Angaben in der Genehmigung des Verbringens von Explosivstoffen nach § 15a Absatz 3
Anlage 2 SprengG
Anlage 3 SprengG
Anlage 4 SprengG, Gegenstände, die durch Entscheidung einer benannten Stelle den Explosivstoffen zugeordnet werden können (§ 3 Abs. 1 Satz 2, Anhang II der Richtlinie 2004/57/EG)