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SprengG - Sprengstoffgesetz
§§ 7 - 16l, Abschnitt II - Umgang und Verkehr im gewerblichen Bereich; Einfuhr, Durchfuhr und Aufzeichnungspflicht
§§ 7 - 16l, Abschnitt II - Umgang und Verkehr im gewerblichen Bereich; Einfuhr, Durchfuhr und Aufzeichnungspflicht
§ 7 SprengG, Erlaubnis
§ 8 SprengG, Versagung der Erlaubnis
§ 8a SprengG, Zuverlässigkeit
§ 8b SprengG, Persönliche Eignung, Begutachtung
§ 8c SprengG, Pflichten des Gutachters
§ 9 SprengG, Fachkunde
§ 10 SprengG, Inhalt der Erlaubnis
§ 11 SprengG, Erlöschen der Erlaubnis
§ 12 SprengG, Fortführung des Betriebes
§ 13 SprengG, Befreiung von der Erlaubnispflicht
§ 14 SprengG, Anzeigepflicht
§ 15 SprengG, Einfuhr, Durchfuhr und Verbringen
§ 15a SprengG, Verfahren der Genehmigung des Verbringens von Explosivstoffen
§ 16 SprengG, Aufzeichnungspflicht
§ 16a SprengG, Kennzeichnung von Explosivstoffen
§ 16b SprengG, Pflichten des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
§ 16c SprengG, Kennzeichnungspflicht des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen; Gebrauchsanleitung; Registrierungsnummer
§ 16d SprengG, Bevollmächtigung durch den Hersteller von Explosivstoffen
§ 16e SprengG, Maßnahmen des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen bei Nichtkonformität
§ 16f SprengG, Pflichten des Einführers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
§ 16g SprengG, Kennzeichnungspflicht des Einführers; Registrierungsnummer; Aufbewahrungspflicht
§ 16h SprengG, Weitere Pflichten des Einführers
§ 16i SprengG, Pflichten des Händlers
§ 16j SprengG, Herstellerpflichten der Einführer und Händler
§ 16k SprengG, Pflichten der Wirtschaftsakteure gegenüber der zuständigen Behörde
§ 16l SprengG, Identifizierung und Angaben der Wirtschaftsakteure