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SprengG - Sprengstoffgesetz
§§ 1 - 6, Abschnitt I - Allgemeine Vorschriften
§§ 1 - 6, Abschnitt I - Allgemeine Vorschriften
§ 1 SprengG, Anwendungsbereich
§ 1a SprengG, Ausnahmen für Behörden und sonstige Einrichtungen des Bundes und der Länder und für deren Bedienstete sowie für Bedienstete anderer Staaten; Verordnungsermächtigungen
§ 1b SprengG, Ausnahmen für den Umgang und den Verkehr mit sowie für die Einfuhr, für die Durchfuhr und für die Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen
§ 2 SprengG, Anwendung auf neue sonstige explosionsgefährliche Stoffe
§ 3 SprengG, Begriffsbestimmungen
§ 3a SprengG, Kategorien von pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen; Klassen von Wettersprengstoffen und Wettersprengschnüren
§ 4 SprengG, Verordnungsermächtigung, Anwendungsbereich
§ 5 SprengG, Konformitätsnachweis und CE-Kennzeichnung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände
§ 5a SprengG, Ausnahmen vom Erfordernis des Konformitätsnachweises und der CE-Kennzeichnung
§ 5b SprengG, Konformitätsbewertung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände vor dem Inverkehrbringen; Baumusterprüfung; Einzelprüfung
§ 5c SprengG, Konformitätsbewertung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände in der Serienfertigung; Qualitätssicherungsverfahren; CE-Kennzeichnung
§ 5d SprengG, Aufbewahrungspflicht
§ 5e SprengG, Benannte Stellen
§ 5f SprengG, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
§ 5g SprengG, Ausnahmen vom Zulassungserfordernis für sonstige explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör
§ 6 SprengG, Ermächtigungen, Sachverständigenausschuss