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  • ab 01.07.2023 (aktuelle Fassung)

§ 1 StiftGBbg - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Stiftungsgesetz für das Land Brandenburg (StiftGBbg)
Amtliche Abkürzung
StiftGBbg
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
28-4

Dieses Gesetz gilt für die rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts im Sinne des § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die nach ihrer Satzung ihren Sitz im Land Brandenburg haben oder für die ein solcher Antrag auf Anerkennung der Rechtsfähigkeit nach § 80 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches gestellt wird.