§ 1 StiftGBbg - Geltungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Stiftungsgesetz für das Land Brandenburg (StiftGBbg)
- Amtliche Abkürzung
- StiftGBbg
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Brandenburg
- Gliederungs-Nr.
- 28-4
Dieses Gesetz gilt für die rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts im Sinne des § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die nach ihrer Satzung ihren Sitz im Land Brandenburg haben oder für die ein solcher Antrag auf Anerkennung der Rechtsfähigkeit nach § 80 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches gestellt wird.