§ 2 HmbBesG - Besoldung
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 2032-1
(1) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge:
- 1.
Grundgehalt,
- 2.
Leistungsbezüge für Professorinnen und Professoren sowie hauptberufliche Leiterinnen und Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen,
- 3.
Familienzuschlag,
- 4.
Zulagen,
- 5.
Vergütungen,
- 6.
Auslandsbesoldung.
(2) Zur Besoldung gehören ferner folgende sonstige Bezüge:
- 1.
Anwärterbezüge,
- 2.
jährliche Sonderzahlungen,
- 3.
vermögenswirksame Leistungen,
- 4.
leistungsorientierte Besoldung,
- 5.
Zuschläge,
- 6.
Zuwendungen.