Anlage IV HmbBesG - Besoldungsgruppe W
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 2032-1
Besoldungsgruppe W 1
Juniorprofessorin oder Juniorprofessor 1)
Nach § 18 HmbHG an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule.
Besoldungsgruppe W 2
Kanzlerin oder Kanzler
- der Hochschule für bildende Künste Hamburg -
- der Hochschule für Musik und Theater Hamburg -
Professorin oder Professor 1)
- an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
- an der HafenCity Universität Hamburg - Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung - 2)
- am Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg
- an der Beruflichen Hochschule Hamburg
Professorin oder Professor an einer Kunsthochschule 1)
- an der Hochschule für bildende Künste Hamburg
- an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg
Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor 1)
- an der Universität Hamburg
- an der HafenCity Universität Hamburg - Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung 3) -
- an der Technischen Universität Hamburg
Vizepräsidentin oder Vizepräsident
- der Beruflichen Hochschule Hamburg -
Körperschaftsbeamtinnen und -beamte:
Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor 1)
- am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Geschäftsführerin oder Geschäftsführer der Medizinischen Fakultät des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf
Soweit nicht nach Maßgabe des Stellenplans in der Besoldungsgruppe W 3.
Nach § 2 Absatz 6 Satz 1 des Gesetzes über die Gründung der HafenCity Universität Hamburg vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 491) in der jeweils geltenden Fassung, soweit nicht das Amt einer Universitätsprofessorin oder eines Universitätsprofessors übertragen wurde.
Soweit nicht von Fußnote 2 erfasst.
Besoldungsgruppe W 3
Dekanin oder Dekan
- der Fakultät einer Hochschule gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 HmbHG -
Kanzlerin oder Kanzler
- der Universität Hamburg -
- der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg -
- der Technischen Universität Hamburg -
- der HafenCity Universität Hamburg - Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung -
- der Beruflichen Hochschule Hamburg -
Präsidentin oder Präsident
- der Universität Hamburg -
- der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg -
- der Hochschule für bildende Künste Hamburg -
- der Hochschule für Musik und Theater Hamburg -
- der Technischen Universität Hamburg -
- der HafenCity Universität Hamburg - Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung -
- der Beruflichen Hochschule Hamburg -
Professorin oder Professor 1)
- an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
- an der HafenCity Universität Hamburg - Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung - 2)
- am Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg
- an der Beruflichen Hochschule Hamburg
Professorin oder Professor an einer Kunsthochschule 1)
- an der Hochschule für bildende Künste Hamburg
- an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg
Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor 1)
- an der Universität Hamburg
- an der HafenCity Universität Hamburg - Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung 3)
- an der Technischen Universität Hamburg
Vizepräsidentin oder Vizepräsident
- der Universität Hamburg -
- der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg -
- der Hochschule für bildende Künste Hamburg -
- der Hochschule für Musik und Theater Hamburg -
- der Technischen Universität Hamburg -
- der HafenCity Universität Hamburg - Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung -
Körperschaftsbeamtinnen und -beamte:
Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor 1)
- am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Dekanin oder Dekan der Medizinischen Fakultät des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. 1)
Soweit nicht nach Maßgabe des Stellenplans in der Besoldungsgruppe W 2.
Nach § 2 Absatz 6 Satz 1 des Gesetzes über die Gründung der HafenCity Universität Hamburg vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 491) in der jeweils geltenden Fassung, soweit nicht das Amt einer Universitätsprofessorin oder eines Universitätsprofessors übertragen wurde.
Soweit nicht von Fußnote 2 erfasst.