Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes
(BierStV - Biersteuerverordnung)

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes (BierStV - Biersteuerverordnung)
Amtliche Abkürzung
BierStV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
612-6-4-1

Vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 32623319(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 24. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1838)

Inhaltsübersicht(2)§§
Abschnitt 1
Allgemeines
Begriffsbestimmungen1
Hauptzollamt, örtliche Zuständigkeit1a
Abschnitt 2
Zu § 2 des Gesetzes
Steuerbare Menge2
Abschnitt 3
Zu den §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes
Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung3
Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber4
Erteilung der Erlaubnis5
Sicherheitsleistung6
Überprüfung der Erlaubnis6a
Änderung von Verhältnissen7
Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis8
Belegheft, Buchführung9
Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung10
Bestandsaufnahme im Steuerlager11
Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller11a
Bierausschank im Steuerlager12
Abschnitt 4
Zu § 6 des Gesetzes
Registrierter Empfänger13
Abschnitt 5
Zu § 7 des Gesetzes
Registrierter Versender14
Abschnitt 6
Zu den §§ 8 und 28 Nummer 1 des Gesetzes
Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung15
Abschnitt 7
Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes
Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren16
Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments, Mitführen des eindeutigen Referenzcodes17
Mitführen der Freistellungsbescheinigung18
Art und Höhe der Sicherheitsleistung19
Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments20
Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments21
Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft22
Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen23
Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern24
Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren25
Annullierung im Ausfallverfahren26
Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier im Ausfallverfahren27
Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren28
Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung29
Abschnitt 8
Zu den §§ 13 und 14 Absatz 3 und 4 des Gesetzes
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung30
Abschnitt 9
Zu den §§ 14 und 15 des Gesetzes
Steuererklärung, Steueranmeldung31
Herstellung von Bier außerhalb eines Steuerlagers31a
Abschnitt 10
Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
Kleinbetragsregelung32
Abschnitt 11
Zu § 18 des Gesetzes
Anmeldung des Bieres33
Abschnitt 12
Zu § 19 des Gesetzes
Beförderungen zu privaten Zwecken34
Abschnitt 13
Zu den §§ 20 bis 20c des Gesetzes
Zertifizierter Empfänger35
Zertifizierter Versender35a
Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem, Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren35b
Erstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments35c
Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments35d
Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments35e
Beförderung im Ausfallverfahren35f
Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung35g
(weggefallen)36
Abschnitt 14
Zu § 21 des Gesetzes
Versandhandel37
Abschnitt 15
Zu § 22 des Gesetzes
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs38
Abschnitt 15a
Zu § 22b des Gesetzes
Steueranmeldung; Kleinbetragsregelung38a
Abschnitt 16
Zu den §§ 23 und 23a des Gesetzes
Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung39
Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein39a
Belegheft, Buchführung39b
Lagerung, Bestandsaufnahme39c
Abgabe von Bier, zweckwidrige Verwendung39d
Haustrunk40
Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer41
Abschnitt 17
Zu § 24 des Gesetzes
Steuerentlastung im Steuergebiet 42
Abschnitt 18
Zu § 25 des Gesetzes
Steuerentlastung bei der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs43
Abschnitt 19
Zu § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung
Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht44
Abschnitt 20
(weggefallen)
(weggefallen)45
Abschnitt 21
(weggefallen)
(weggefallen)46 - 51
Abschnitt 22
Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
Ordnungswidrigkeiten52
Abschnitt 23
Schlussbestimmungen
Übergangsregelungen53

Artikel 4 der Fünften Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262)

Diese Übersicht wurde redaktionell angepasst.