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BierStV - Biersteuerverordnung
§§ 35 - 36, Abschnitt 13 - Zu den §§ 20 bis 20c des Gesetzes
§§ 35 - 36, Abschnitt 13 - Zu den §§ 20 bis 20c des Gesetzes
§ 35 BierStV, Zertifizierter Empfänger
§ 35a BierStV, Zertifizierter Versender
§ 35b BierStV, Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem, Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren
§ 35c BierStV, Erstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 35d BierStV, Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 35e BierStV, Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 35f BierStV, Beförderung im Ausfallverfahren
§ 35g BierStV, Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
§ 36 BierStV (weggefallen)