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BierStV - Biersteuerverordnung
§§ 16 - 29, Abschnitt 7 - Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes
§§ 16 - 29, Abschnitt 7 - Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes
§ 16 BierStV, Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren
§ 17 BierStV, Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments, Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
§ 18 BierStV, Mitführen der Freistellungsbescheinigung
§ 19 BierStV, Art und Höhe der Sicherheitsleistung
§ 20 BierStV, Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 21 BierStV, Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 22 BierStV, Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
§ 23 BierStV, Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
§ 24 BierStV, Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
§ 25 BierStV, Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren
§ 26 BierStV, Annullierung im Ausfallverfahren
§ 27 BierStV, Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier im Ausfallverfahren
§ 28 BierStV, Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
§ 29 BierStV, Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung