Versionsverlauf


  • ab 01.07.1969 (aktuelle Fassung)

§ 243 AFG

Bibliographie

Titel
Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
Amtliche Abkürzung
AFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
810-1

1Soweit in anderen Vorschriften auf Bestimmungen verwiesen wird, die durch dieses Gesetz aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes. 2Soweit in anderen Vorschriften Bezeichnungen verwendet werden, die durch dieses Gesetz geändert werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Bezeichnungen dieses Gesetzes.