Art. 16 IntUVfRNOG - Weitere Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
- Redaktionelle Abkürzung
- IntUVfRNOG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- [keine Angabe]
Das Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 14 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 35 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
In Nummer 13 wird das Wort "oder" durch ein Komma ersetzt.
- b)
In Nummer 14 wird der Punkt am Ende durch das Wort "oder" ersetzt.
- c)
Folgende Nummer 15 wird angefügt:
- "15.
für die in § 802l der Zivilprozessordnung genannten Zwecke."
- 2.
Nach § 36 Absatz 2c wird folgender Absatz 2d eingefügt:
"(2d) Die Übermittlung nach § 35 Absatz 1 Nummer 15 aus dem Zentralen Fahrzeugregister darf durch Abruf im automatisierten Verfahren an den Gerichtsvollzieher erfolgen."