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  • ab 18.06.2011 (aktuelle Fassung)

Art. 19 IntUVfRNOG - Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
Redaktionelle Abkürzung
IntUVfRNOG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Die Artikel 2 bis 4 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 319-10, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3171) geändert worden ist, werden aufgehoben.