Bremisches Hilfeleistungsgesetz (BremHilfeG)

Bibliographie

Titel
Bremisches Hilfeleistungsgesetz (BremHilfeG)
Amtliche Abkürzung
BremHilfeG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
2132-a-1

Vom 21. Juni 2016 (Brem.GBl. S. 348)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. September 2022 (Brem.GBl. S. 522, 544)

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Inhaltsübersicht(1)§§
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes1
Integrierte Einsatzleitstellen2
Einsatzleitung3
Pflichten der Bevölkerung4
Heranziehung von Personen und Sachen5
Teil 2
Brandschutz und technische Hilfeleistung
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
Aufgaben der Stadtgemeinden6
Aufgaben des Landes7
Rechtsstellung der Feuerwehren8
Landesfeuerwehrverband9
Kapitel 2
Berufsfeuerwehren
Angehörige der Berufsfeuerwehren10
Leitung11
Aufgaben im vorbeugenden Gefahrenschutz12
Unabhängige Beauftragte oder unabhängiger Beauftragter für die Feuerwehr Bremen12a
Kapitel 3
Freiwillige Feuerwehren
Verwaltung, Leitung und Mitgliedschaft13
Bereitschaftsführung und Bereichsführung14
Versicherungsschutz15
Aufwandsentschädigung16
Ersatz von Auslagen, Reisekosten17
Kapitel 4
Pflichtfeuerwehren
Aufstellung18
Kapitel 5
Werkfeuerwehren
Anerkennung, Aufstellung und Auflösung, Aufsicht19
Zusammenwirken mit öffentlichen Feuerwehren20
Einsatz außerhalb des Betriebsgeländes21
Kostenträger22
Einsatzbereitschaft23
Teil 3
Rettungsdienst und Krankentransport
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
Aufgaben des Rettungsdienstes24
Aufgabenträger des Rettungsdienstes25
Kapitel 2
Durchführung des Rettungsdienstes
Luftrettung26
Bodengebundener Rettungsdienst27
Rettungsdienstbedarfsplan28
Mitwirkung anderer Stellen29
Organisierte Erste Hilfe29a
Rettungsmittel30
Besetzung von Rettungsmitteln30a
Experimentierklausel30b
Ärztliche Leitung Rettungsdienst31
Fortbildung32
Qualitätsmanagement und Dokumentation im Rettungsdienst33
Kapitel 3
Private Unternehmen
Betätigung im Krankentransport34
Kapitel 4
Regelungen für den Massenanfall von Verletzten und Erkranken
Massenanfall verletzter oder erkrankter Personen35
Schnelleinsatzgruppen35a
Leitende Notärztin, Leitender Notarzt, Organisatorische Leitung Rettungsdienst36
Teil 4
Katastrophenschutz
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
Aufgabe37
Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen37a
Aufgabenträger38
Mitwirkung im Katastrophenschutz39
Öffentliche Träger mit ihren Einheiten und Einrichtungen40
Private Träger mit ihren Einheiten und Einrichtungen41
Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz42
Rechtsverhältnisse der Helferinnen und Helfer43
Entschädigung der Helferinnen und Helfer44
Kapitel 2
Vorbereitende Maßnahmen
Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden45
Auskunftspflicht46
Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen47
Kapitel 3
Abwehrender Katastrophenschutz
Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden48
Teil 5
Überörtliche Hilfe
Nachbarliche Hilfe im Brandschutz und bei technischer Hilfeleistung49
Bereichsübergreifender Rettungsdienst50
Überörtliche Katastrophenschutzhilfe51
Teil 6
Rechtsverhältnisse der aktiven ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sowie der Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz
Freistellung, Lohnfortzahlung, Verdienstausfall52
Schadensersatzleistungen an die ehrenamtlich Tätigen53
Haftung der ehrenamtlich Tätigen54
Teil 7
Entschädigung für Vermögensschäden
Entschädigungsregelung55
Teil 8
Kosten der Hilfeleistung
Kostenträger56
Gebühren bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen der Feuerwehr und im Katastrophenschutz57
Gebühren und Entgelte des Rettungsdienstes58
Kostenersatz59
Teil 9
Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldvorschrift60
Teil 10
Datenverarbeitung61
Datenverarbeitung für das Qualitätsmanagement im Rettungsdienst62
Datenerhebung und Zweckbindung63
Datenübermittlung64
Rechtsverordnung zu Datenschutzregelungen65
Teil 11
Schlussvorschriften
Einschränkung von Grundrechten66
Zuständigkeiten anderer Behörden67
Erlass von Verwaltungsvorschriften68
Übergangsregelungen69
Aufteilung der Feuerschutzsteuer70
Inkrafttreten, Außerkrafttreten71

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.