Art. 46 BayHIG - Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden
Bibliographie
- Titel
- Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)
- Amtliche Abkürzung
- BayHIG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 2210-1-3-WK
An den Universitäten wird ein Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden eingerichtet; im Übrigen kann die Grundordnung die Einführung eines Konvents vorsehen.