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Anlage 16c LWO - Wahlniederschrift (Gemeinsame Urnenwahl) Beirat

Bibliographie

Titel
Bremische Landeswahlordnung
Redaktionelle Abkürzung
LWO,HB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
111-a-2

Anlage 16c
(zu § 86a Abs. 2)

Beiratsbereich: ................. |_| 1)Allgemeiner Wahlbezirk
Wahlbezirk Nr.: ...................|_| 1)Sonderwahlbezirk
|_| 1)Wahlbezirk mit beweglichem Wahlvorstand
BeiratswahlDiese Wahlniederschrift ist auf der letzten Seite von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterschreiben.
Wahlniederschrift
über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk
der Wahl zu den Beiräten im Gebiet der Stadt Bremen
am ...............
1.Wahlvorstand
Zu der Beiratswahl waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand erschienen:
FamiliennameVornameFunktion
1.........................................als Wahlvorsteher
2.........................................als stellvertretender Wahlvorsteher
3.........................................als Schriftführer
4.........................................als Beisitzer
5.........................................als Beisitzer
6.........................................als Beisitzer
7.........................................als Beisitzer
An Stelle des(r) nicht erschienenen - ausgefallenen 2) Mitglieds(er) des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher den (die) folgenden anwesenden - herbeigerufenen - Wahlberechtigten zu(m) Mitglied(ern) des Wahlvorstandes und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hin:
FamiliennameVornameUhrzeit
1.............................................................
2.............................................................
3.............................................................
Als Hilfskräfte waren zugezogen:
FamiliennameVornameAufgabe
1.............................................................
2.............................................................
3.............................................................
2.Wahlhandlung
2.1Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, daß er die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.
Abdrucke des Bremischen Wahlgesetzes und der Landeswahlordnung lagen im Wahlraum vor.
2.2Der Wahlvorstand stellte fest, daß sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde die Wahlurne verschlossen - versiegelt 2); der Wahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung 2).
2.3Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen konnten, war(en) im Wahlraum ....... Wahlzelle(n)/Sichtblende(n) mit Tisch(en) aufgestellt/ein Nebenraum/.... Nebenräume hergerichtet, der/die nur vom Wahlraum aus betretbar war(en) 2). Vom Tisch des Wahlvorstandes konnte(n) die/der Wahlzelle(n)/Sichtblende(n)/Eingang zu dem(den) Nebenraum/Nebenräumen überblickt werden 2).
2.4Mit der Stimmabgabe wurde um ........ Uhr ........ Minuten begonnen.
Der Schriftführer vermerkte die Stimmabgabe für die Beiratswahl in Spalte BE des Wählerverzeichnisses bzw. im Kästchen BE der gemeinsamen Wahlscheine.
2.5Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk "Wahlschein" oder den Buchstaben "W" eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlußbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet 2).
Der Wahlvorsteher berichtigte später entsprechend das Wählerverzeichnis und die dazugehörige Abschlußbescheinigung unter Berücksichtigung der noch am Wahltage an erkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahlscheine 2).
2.6Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung waren nicht zu verzeichnen 2).
Soweit sich besondere Vorfälle ereigneten (z.B. Zurückweisung von Wählern in den Fällen des § 44 Abs. 6 und 7 und des § 46 Abs. 1 der Landeswahlordnung), wurden Niederschriften angefertigt; sie sind als Anlagen Nr. .............. bis .............. beigefügt 2).
2.7Der Wahlvorstand hat eine Mitteilung über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht erhalten 2). Der Wahlvorstand wurde von der Gemeindebehörde unterrichtet, daß folgende/r Wahlschein/e für ungültig erklärt worden ist/sind:
(Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie Wahlschein-Nr.) 2)
....................................................................
2.8Im Wahlbezirk befindet sich 3)
|_| 1)das kleinere Krankenhaus/Alten- oder Pflegeheim.......................
(Bezeichnung)
|_| 1)die sozialtherapeutische Anstalt.......................
(Bezeichnung)
|_| 1)die Justizvollzugsanstalt.......................
(Bezeichnung)
für das (die) die Gemeinde die Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand angeordnet hat. Die personelle Zusammensetzung des (der) beweglichen Wahlvorstandes (Wahlvorstände) für die einzelne(n) Anstalt(en) (drei Mitglieder des Wahlvorstandes einschließlich des Wahlvorstehers oder seines Stellvertreters) ist aus den dieser Niederschrift als Anlage(n) Nr. ......... bis ......... beigefügten besonderen Niederschrift(en) ersichtlich.
Der bewegliche Wahlvorstand begab sich zu der von der Gemeindebehörde bestimmten Wahlzeit in die Einrichtung(en) und übergab dort den Wahlberechtigten die Stimmzettel und die Wahlumschläge. Er wies die Wahlberechtigten, die sich bei der Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen wollten, darauf hin, daß sie auch ein von ihnen bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes als Hilfsperson in Anpruch nehmen können. Die Wähler hatten die Möglichkeit, den Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Wahlumschlag zu legen.
Nach Prüfung der Wahlscheine legten die Wähler ihre Wahlumschläge in die vom beweglichen Wahlvorstand mitgebrachte verschlossene Wahlurne. Soweit ein Wähler es wünschte, legte der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter den Wahlumschlag ungeöffnet in die Wahlurne. Der bewegliche Wahlvorstand vereinnahmte die Wahlscheine, vermerkte die Stimmabgabe für die Beiratswahl im Kästchen BE der gemeinsamen Wahlscheine und brachte nach Schluß der Stimmabgabe die verschlossene Wahlurne und die eingenommenen Wahlscheine unverzüglich in den Wahlraum zurück. Hier verblieb die verschlossene Wahlurne bis zum Schluß der Wahlhandlung unter ständiger Aufsicht des Wahlvorstandes.
2.9Im Sonderwahlbezirk begab sich ein beweglicher Wahlvorstand in die Krankenzimmer und verfuhr wie unter 2.8 beschrieben 2).
2.10Um 18 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die im Wahlraum anwesenden Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen. Der Zutritt zum Wahlraum wurde solange gesperrt, bis der letzte der anwesenden Wähler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt.
Um ......... Uhr ......... Minuten erklärte der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen. Vom Wahltisch wurden alle nicht benutzten Stimmzettel und Wahlumschläge entfernt.
3.Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
3.1Die weitere Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Beiratswahl wurde unmittelbar nach Schluß des Wahlgeschäfts der Bürgerschaftswahl und ohne Unterbrechung unter der Leitung des Wahlvorstehers/des stellvertretenden Wahlvorstehers vorgenommen. Zunächst wurde die Wahlurne geöffnet und die gelben Wahlumschläge für die Beiratswahl entnommen. Der Wahlvorsteher überzeugte sich, daß die Wahlurne leer war.
3.2a)Die Zählung der gelben Wahlumschläge für die Beiratswahl ergab ......Wahlumschläge
(= Wähler|B|).
An entsprechender Stelle in Abschnitt 4 eintragen.
b)Die Zählung in Spalte BE des Wählerverzeichnisses ergab ......Vermerke.
c)Die Zählung im Kästchen BE der gemeinsamen Wahlscheine ergab ......Vermerke= |B 1|).
b) + c) zusammen......Vermerke.
|_| 1)Die Gesamtzahl b) + c) stimmte mit der Zahl der gelben Wahlumschläge unter a) überein.
|_| 1)Die Gesamtzahl b) + c) war um .......... größer - kleiner 2) als die Zahl der gelben Wahlumschläge.
Die Verschiedenheit, die sich auch bei wiederholter Zählung herausstellte, erklärt sich aus folgenden Gründen:
...........................................................
...........................................................
...........................................................
3.3Der Schriftführer übertrug aus der - berichtigten 2) Bescheinigung über den Abschluß des Wählerverzeichnisses (Wahl zum Beirat - Spalte BE) die Zahl der Wahlberechtigten in Abschnitt 4 Kennbuchstaben |A 1 + A 2| der Wahlniederschrift.
3.4Nunmehr öffneten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers die gelben Wahlumschläge für die Beiratswahl, nahmen die gelben Stimmzettel heraus, bildeten daraus die folgenden Stapel und behielten sie unter Aufsicht:
3.4.1a)Mehrere Stapel aus den Stimmzetteln mit zweifelsfrei gültiger Stimme, getrennt nach Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge,
b)einen Stapel aus den leeren Wahlumschlägen und den ungekennzeichneten Stimmzetteln 2).
Wahlumschläge und Stimmzettel, die Anlaß zu Bedenken gaben, und Wahlumschläge, die mehrere Stimmzettel enthielten, und über die später vom Wahlvorstand Beschluß zu fassen war, wurden ausgesondert und von einem vom Wahlvorsteher hierzu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen 2).
3.4.2Die Beisitzer, die die nach a) geordneten Stapel unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel in der Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleichlautete und sagten zu jedem Stapel laut an, für welchen Wahlvorschlag die Stimmen abgegeben worden sind. - Stimmzettel, die dem Wahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlaß zu Bedenken gaben, wurden den ausgesonderten Wahlunterlagen beigefügt 2).
Nunmehr prüfte der Wahlvorsteher den Stapel zu b) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln und den leeren Wahlumschlägen, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, daß die Stimme ungültig ist 2).
Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander die zu a) - und b) 2) - gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen sowie die Zahl der ungültigen Stimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen.
3.4.3Die Zählungen nach 3.4.2 verliefen wie folgt:
|_| 1)Unstimmigkeiten bei der Zählung haben sich nicht ergeben.
|_| 1)Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinander erneut.
Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen.
3.4.4Zum Schluß entschied der Wahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Wahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für gültig oder ob sie für ungültig erklärt worden war, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern. Die so ermittelten gültigen und ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen 2).
3.4.5Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen Stimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung.
3.5Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten
a)die Stimmzettel getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen die Stimmen zugefallen waren,
b)die leer abgegebenen Wahlumschläge und die ungekennzeichneten Stimmzettel 2),
c)die Wahlumschläge, die Anlaß zu Bedenken gegeben hatten, mit den zugehörigen Stimmzetteln,
die Stimmzettel, die Anlaß zu Bedenken gegeben hatten und
die Wahlumschläge mit mehreren Stimmzetteln 2),
je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.
Die in c) bezeichneten Wahlumschläge und Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern ........ bis ........ beigefügt 2).
3.6Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich bekanntgegeben.
4.Wahlergebnis der Beiratswahl
     |Kennbuchstaben für die Zahlenangaben| 4)
|A 1| Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein) 5).........
|A 2| Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein) 5).........
|A 1 + A 2| im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlberechtigte 5).........
|B| Wähler insgesamt [vgl. oben 3.2 a)].........
|B 1| darunter Wähler mit Wahlschein [vgl. oben 3.2 c)].........
Ergebnis der Beiratswahl im Wahlbezirk 6)
ZS IZS IIinsgesamt
|C| Ungültige Stimmen
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den WahlvorschlagXXX
|D 1| 1. ....................
|D 2| 2.....................
|D 3| 3.....................
(Kurzbezeichnung der Partei oder Wählervereinigung - laut Stimmzettel -) usw.
|D| Gültige Stimmen insgesamt
5.Abschluß der Wahlergebnisfeststellung
5.1Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen: 2)
.................................................................
.................................................................
Der Wahlvorstand faßte in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse: 2)
.................................................................
.................................................................
5.2Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes .........................
(Vor- und Familienname)
beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute Zählung 7) der Stimmen, weil
.................................................................
.................................................................
(Angabe der Gründe)
Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.4) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für den Wahlbezirk wurde
|_| 1)mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt
|_| 1)berichtigt 8)
und vom Wahlvorsteher mündlich bekanntgegeben.
5.3Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung übertragen und auf schnellstem Wege telefonisch
- durch ......................................- 2) an den
(Angabe der Übermittlung)
Wahlbereichsleiter übermittelt.
5.4Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend.
5.5Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.
5.6Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben.
Ort und Datum
Die übrigen Beisitzer
Der Wahlvorsteher
Der Stellvertreter
Der Schriftführer
5.7Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes...........................
(Vor- und Familienname)
verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil 2)
..................................................................
..................................................................
(Angabe der Gründe)
5.8Nach Schluß des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel und gemeinsamen Wahlscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlagen beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt:
a)Ein Paket mit den gelben, nach Wahlvorschlägen geordneten gültigen Stimmzetteln,
b)ein Paket mit den ungekennzeichneten gelben Stimmzetteln 2),
c)ein Paket mit den leer abgegebenen gelben Wahlumschlägen 2),
d)ein Paket mit den unbenutzten gelben Stimmzetteln sowie
e)ein Paket mit den unbenutzten gelben Wahlumschlägen.
Die Pakete zu a) bis c) wurden versiegelt und mit der Nummer des Wahlbezirks sowie der Inhaltsangabe versehen.
5.9Dem Beauftragten der Gemeindebehörde wurden am ............................... , .................. Uhr, übergeben
-diese Wahlniederschrift mit Anlagen,
-die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,
-das Wählerverzeichnis,
-die Wahlurne - mit Schloß und Schlüssel 2) - sowie
-alle sonstigen dem Wahlvorstand von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.
Der Wahlvorsteher
..................................
___________________________________________________________________
Vom Beauftragten der Gemeindebehörde wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen
am .................... , .............. Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.
...........................................................
(Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)
Achtung: Es ist sicherzustellen, daß die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.
_________________________
1)Zutreffendes ankreuzen.
2)Nichtzutreffendes streichen.
3)Wenn im Wahlbezirk kein beweglicher Wahlvorstand tätig war, ist der gesamte Abschnitt 2.8 zu streichen.
4)Wahlniederschriften und Meldevordrucke sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.
5)Die Zahlenangaben für die Kennbuchstaben |A 1| und |A 2| und |A 1 + A 2| sind der berichtigten Bescheinigung über den Abschluß des Wählerverzeichnisses (Wahl zum Beirat - Spalte BE) zu entnehmen (vgl. auch Abschnitt 2.5).
6)Summe |C| + |D| muß mit |B| übereinstimmen.
7)Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.
8)Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben nicht löschen oder radieren.