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Bremen
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BremLWO,HB - Bremische Landeswahlordnung
§§ 99 - 106, Fünfter Teil - Schlußbestimmungen
§§ 99 - 106, Fünfter Teil - Schlußbestimmungen
§ 99 BremLWO, Auswahl der Wahlbezirke und wahlstatistische Auszählungen
§ 99a BremLWO, Beschränkung von Rechten und Pflichten nach dem Bremischen Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutzgrundverordnung
§ 100 BremLWO, Öffentliche Bekanntmachungen
§ 101 BremLWO, Zustellungen
§ 102 BremLWO, Sicherung der Wahlunterlagen
§ 103 BremLWO, Vernichtung von Wahlunterlagen
§ 104 BremLWO, Geschäftsstelle des Wahlprüfungsgerichts
§ 105 BremLWO, Auswirkungen einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode der Bürgerschaft auf die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung
§ 105a BremLWO, Zusammentreffen mit der Wahl zum Europäischen Parlament oder der Wahl zum Deutschen Bundestag
§ 106 BremLWO, Inkrafttreten