Versionsverlauf


  • ab 01.05.1998 (aktuelle Fassung)

§ 5 KUV - Unternehmenssatzung

Bibliographie

Titel
Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV)
Amtliche Abkürzung
KUV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2023-15-I

Die Unternehmenssatzung muss neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt Bestimmungen enthalten über

  1. 1.
    die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats,
  2. 2.
    die Geschäftsordnung des Verwaltungsrats und des Vorstands, falls dieser aus mehr als einer Person besteht,
  3. 3.
    die Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrats.