§ 5 KUV - Unternehmenssatzung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV)
- Amtliche Abkürzung
- KUV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 2023-15-I
Die Unternehmenssatzung muss neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt Bestimmungen enthalten über
- 1.die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats,
- 2.die Geschäftsordnung des Verwaltungsrats und des Vorstands, falls dieser aus mehr als einer Person besteht,
- 3.die Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrats.