§ 19 KUV - Finanzplanung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV)
- Amtliche Abkürzung
- KUV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 2023-15-I
Der fünfjährige Finanzplan besteht aus einer nach Jahren gegliederten Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung. § 9 Abs. 2 bis 4 KommHV-Doppik und § 24 Abs. 2 bis 4 KommHV-Kameralistik gelten entsprechend.