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§ 19 KUV - Finanzplanung

Bibliographie

Titel
Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV)
Amtliche Abkürzung
KUV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2023-15-I

Der fünfjährige Finanzplan besteht aus einer nach Jahren gegliederten Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung. § 9 Abs. 2 bis 4 KommHV-Doppik und § 24 Abs. 2 bis 4 KommHV-Kameralistik gelten entsprechend.