Versionsverlauf


  • ab [ohne Datum] (aktuelle Fassung)

§ 17 WasSiG - Vorbereitung des Vollzugs

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
WasSiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
753-4

Der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände haben die personellen, organisatorischen und materiellen Voraussetzungen zur Durchführung der Maßnahmen zu schaffen, die für die in § 1 bezeichneten Zwecke erforderlich sind.